Verbessert Neodigital die Bedingungen der Pferdehaftpflicht ausschließlich zugunsten der Kundinnen und Kunden, gelten die neuen, besseren Leistungen automatisch ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag. Ist mit der Erweiterung ein Mehrbeitrag verbunden, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen, wenn er die Erweiterung nicht wünscht – über die neuen Leistungen wird er rechtzeitig informiert.
Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln, die dieser Versicherung zugrunde liegen, ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen beziehungsweise Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers verbessert werden, profitiert der bestehende Vertrag automatisch ab der nächsten Hauptfälligkeit von diesen neuen Bedingungen. Kostet die Erweiterung mehr Beitrag und ist sie nicht gewünscht, darf der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen – sofort oder zu einem selbst gewählten Zeitpunkt. Über die neuen Leistungen wird er rechtzeitig zur Hauptfälligkeit informiert.
Häufige Fragen
Gelten spätere Verbesserungen der Bedingungen automatisch für meinen bestehenden Vertrag?
Ja. Werden die Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Was kann ich tun, wenn die verbesserte Leistung mehr Beitrag kostet und ich sie nicht möchte?
Ist mit der Erweiterung ein Mehrbeitrag verbunden und wird die Leistungserweiterung nicht gewünscht, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen.
Erfahre ich von neuen Leistungen oder Erweiterungen?
Ja, der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen beziehungsweise Erweiterungen informiert.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018