Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital gilt eine Garantie, dass die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen die Mindestleistungsstandards erfüllen, die eitskreis „Beratungsprozesse" empfohlen hat. Damit wird zugesichert, dass die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen den von diesem eitskreis definierten Leistungsanforderungen entsprechen.
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB Private PferdehalterHV) sowie die Besonderen Bedingungen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung die Mindestleistungsstandards erfüllen. Maßgeblich sind die vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse" empfohlenen Standards mit Stand 28.09.2015.
Der Arbeitskreis „Beratungsprozesse" ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Er empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sichert zu, dass seine Bedingungen für die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung bestimmte Mindestleistungsstandards einhalten. Diese Standards stammen vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse" und beziehen sich auf den Stand vom 28.09.2015. Dieser Arbeitskreis ist ein Zusammenschluss mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften, der Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für Vermittler empfiehlt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018