Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital sind Fohlen des versicherten Pferdes bis zu einem Alter von 12 Monaten kostenfrei mitversichert – vorausgesetzt, die Tiere befinden sich in dieser Zeit im Besitz des Versicherungsnehmers. So klärt sich, wie lange der Nachwuchs ohne gesonderten Vertrag Versicherungsschutz genießt.
Mitversichert sind die Fohlen des versicherten Pferdes bis zu einem Alter von 12 Monaten.
Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das versicherte Pferd ein Fohlen bekommt, ist dieses ohne zusätzlichen Vertrag mitversichert. Der Schutz gilt, bis das Fohlen 12 Monate alt ist. Bedingung ist, dass das Fohlen in dieser Zeit im Besitz des Versicherungsnehmers bleibt.
Häufige Fragen
Sind Fohlen automatisch mitversichert?
Ja, Fohlen des versicherten Pferdes sind bis zu einem Alter von 12 Monaten mitversichert.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz für ein Fohlen?
Der Schutz besteht bis zu einem Alter von 12 Monaten.
Welche Bedingung muss für die Mitversicherung des Fohlens erfüllt sein?
Das Fohlen muss sich bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018