Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital darf der Versicherer die Beiträge bestehender Verträge in angemessenen Zeiträumen überprüfen und anpassen, wobei Schadenaufwand, Kosten und die künftige Entwicklung einfließen. Ein unabhängiger Treuhänder bestätigt die Angemessenheit, Änderungen zwischen minus und fünf Prozent werden nicht umgesetzt, und bei einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Die Beiträge werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz kalkuliert. Zu den Kosten zählen Courtagen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten und Rückversicherungsprämien.
Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei ist zu berücksichtigen:
- die bisherige Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken, die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen
- die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung
Sofern die Bestands- und Schadendaten des Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zulassen, können übergeordnete Datenquellen herangezogen werden, wie zum Beispiel Daten des GDV.
Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, getrennt ermittelt. Dazu werden anerkannte mathematisch-statistische oder geografische Verfahren verwendet. Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge. Voraussetzung ist, dass ein unabhängiger Treuhänder die der Kalkulation zugrundeliegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen seit der letzten Überprüfung maßgeblich.
Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
Beitragsreduzierungen von unter -5 % gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Beitragserhöhungen über +5 % gelten ebenfalls automatisch ab diesem Zeitpunkt. Diese müssen jedoch nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
Die Beiträge dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Ergibt sich hieraus eine Beitragserhöhung, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen.
Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Beiträge bestehender Verträge regelmäßig prüfen und anpassen, wenn sich die Schaden- und Kostenlage verändert. Kleine Änderungen von bis zu fünf Prozent in beide Richtungen werden nicht sofort umgesetzt, sondern später berücksichtigt. Eine Anpassung wird erst wirksam, nachdem ein unabhängiger Treuhänder sie als angemessen bestätigt hat, und der Versicherungsnehmer wird spätestens einen Monat vorher informiert. Bei einer Erhöhung kann der Vertrag innerhalb eines Monats gekündigt werden.
Häufige Fragen
Wann darf mein Beitrag in der Pferdehaftpflicht angepasst werden?
Der Versicherer darf die Kalkulation bestehender Verträge in angemessenen Zeiträumen überprüfen. Berücksichtigt werden dabei die bisherige Schadenentwicklung vergleichbarer Risiken mit gleichen Tarifmerkmalen sowie die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung. Eine Anpassung gilt ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres, wenn ein unabhängiger Treuhänder sie als angemessen bestätigt hat.
Werden auch kleine Beitragsänderungen umgesetzt?
Nein. Änderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern erst in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt. Reduzierungen unter -5 % gelten automatisch ab dem nächsten Versicherungsjahr, Erhöhungen über +5 % ebenfalls, wobei diese nicht vollständig umgesetzt werden müssen und auf zukünftige Perioden vorgetragen werden können.
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag erhöht wird?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung darf der Versicherungsnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung erfolgen.
Wann werde ich über eine Beitragsanpassung informiert?
Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018