Wer bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen; scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Aufforderung in Textform erfolgt. Bei selbst verschuldetem, wiederholtem Fehlschlag darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen und Bankgebühren weiterberechnen.
Ist für die Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Diese Aufforderung muss in Textform abgegeben werden, zum Beispiel per E-Mail.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholten Einziehungsversuchs nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform zu kündigen (zum Beispiel per E-Mail).
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Bearbeitungsgebühren, die Kreditinstitute für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug erheben, können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Beitrag per Lastschrift eingezogen wird, sollte zum Fälligkeitstag genug Geld auf dem Konto sein. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern man nach einer schriftlichen Aufforderung (etwa per E-Mail) unverzüglich zahlt. Liegt das Scheitern dagegen am Versicherungsnehmer selbst, darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen; die Beiträge sind dann selbst zu überweisen, und Bankgebühren für den fehlgeschlagenen Einzug können weiterberechnet werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten, damit mein Beitrag eingezogen werden kann?
Sie müssen als Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Konnte der Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers in Textform (z. B. E-Mail) zahlen.
Was passiert, wenn der Lastschrifteinzug wiederholt aus meinem Verschulden scheitert?
Dann darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. Sie müssen den ausstehenden und die zukünftigen Beiträge selbst übermitteln, und Bearbeitungsgebühren der Kreditinstitute können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Muss der Versicherer mich bei der Kündigung des Mandats auf etwas hinweisen?
Ja, der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018