Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital werden die Beiträge im Voraus gezahlt – je nach Vereinbarung als laufende monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung oder als Einmalbeitrag; die Versicherungsperiode umfasst dabei grundsätzlich ein Jahr.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind dabei:
- laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- oder ein Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird im Voraus gezahlt, und zwar entweder laufend in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Raten oder als einmalige Zahlung. Welche Variante gilt, hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr; nur bei einer von vornherein kürzeren Vertragsdauer entspricht sie dieser kürzeren Laufzeit.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich oder alternativ ein Einmalbeitrag. Die Beiträge werden dabei im Voraus gezahlt.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018