Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital beginnt der Versicherungsschutz genau zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein festgehalten ist. Voraussetzung bleibt allerdings, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt wird, denn bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung gelten gesonderte Regelungen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem Termin, der im Versicherungsschein steht. Damit dieser Schutz aber auch tatsächlich greift, muss der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt werden. Wird verspätet oder gar nicht gezahlt, gelten dafür eigene Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Beginnt der Schutz auch dann, wenn ich den ersten Beitrag nicht zahle?
Der Beginn des Versicherungsschutzes steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den Zeitpunkt für den Beginn meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018