Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen – und wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert einen späteren Versicherungsschutz, einen Rücktritt des Versicherers oder dessen Leistungsfreiheit für Versicherungsfälle vor der Beitragszahlung.
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt zu zahlen, der als Versicherungsbeginn vereinbart und im Versicherungsschein angegeben ist. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach dem Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Leistungsfreiheit des Versicherers
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, ist der Versicherer für einen vor der Beitragszahlung eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung aufmerksam gemacht hat – entweder durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel per E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der erste oder einmalige Beitrag muss unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn gezahlt werden; liegt der Beginn vor dem Vertragsschluss, gilt die Zahlungspflicht unverzüglich nach Vertragsschluss. Zahlt man nicht rechtzeitig, startet der Versicherungsschutz erst mit der veranlassten Zahlung. Bei ausbleibender Zahlung kann der Versicherer zurücktreten und ist für vorher eingetretene Versicherungsfälle nicht leistungspflichtig – beides jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat und im Fall der Leistungsfreiheit zuvor darauf hingewiesen wurde.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag der Pferdehaftpflicht bezahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt dieser Beginn vor dem Vertragsschluss, ist unverzüglich nach dem Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Ab wann besteht mein Versicherungsschutz, wenn ich nicht rechtzeitig zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn ich nicht zahle?
Ja, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags nicht veranlasst hat, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Zahlt der Versicherer bei einem Schaden, der vor meiner Beitragszahlung eingetreten ist?
Nein, für einen vor der Beitragszahlung eingetretenen Versicherungsfall ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, sofern er zuvor durch Mitteilung in Textform oder einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Folge hingewiesen hat. Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018