Bei der Neodigital Pferdehaftpflicht muss der Versicherungsnehmer nach Aufforderung mitteilen, ob sich das versicherte Risiko gegenüber früheren Angaben geändert hat – diese Meldung ist innerhalb eines Monats zu machen und ist Grundlage für die Beitragsregulierung. Wer unrichtige Angaben zum Nachteil des Versicherers macht, riskiert eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds; wer die Mitteilung ganz unterlässt, muss mit einer Nachzahlung rechnen. Zu viel gezahlte Beiträge gibt es nur bei rechtzeitiger Meldung zurück.
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Macht der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben zum Nachteil des Versicherers, kann dieser eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung verlangen. Diese Nachzahlung entspricht der Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich am versicherten Risiko etwas ändert, muss der Versicherungsnehmer das auf Aufforderung innerhalb eines Monats mitteilen und die Angaben auf Wunsch nachweisen. Der Beitrag wird dann entsprechend angepasst, wobei der Mindestbeitrag nicht unterschritten werden darf. Falsche Angaben können eine Vertragsstrafe auslösen, und wer gar nichts meldet, muss mit einer Nachzahlung rechnen. Zu viel gezahlte Beiträge werden nur erstattet, wenn die Angaben rechtzeitig, nämlich innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung über den erhöhten Beitrag, gemacht wurden.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, Änderungen des Risikos zu melden?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers mache?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn kein Verschulden an der Unrichtigkeit trifft.
Ab wann wird der Beitrag angepasst, wenn ein versichertes Risiko wegfällt?
Beim Wegfall versicherter Risiken wird der Beitrag erst ab dem Zeitpunkt berichtigt, an dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück, wenn ich die Meldung verspätet mache?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018