Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers mitversichert, wenn sich das versicherte Risiko erhöht oder erweitert – etwa durch neue Umstände oder durch Änderungen der Rechtslage. Ausgenommen bleiben jedoch Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie andere Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht. Kommt die Erhöhung durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften zustande, kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt jedoch nicht in folgenden Fällen:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Ebenfalls versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Fälle, in denen sich das versicherte Risiko im Laufe der Zeit erhöht oder erweitert. Nicht eingeschlossen sind dabei Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Erhöht sich das Risiko wegen geänderter oder neuer Rechtsvorschriften, darf der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dieses Kündigungsrecht besteht nur einen Monat, nachdem der Versicherer von der Erhöhung erfahren hat.
Häufige Fragen
Bin ich auch versichert, wenn sich mein Risiko nach Vertragsschluss erhöht?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Ausgenommen sind allerdings Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich mein Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Auch Erhöhungen durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind versichert. In diesen Fällen darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis jedoch mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange kann der Versicherer nach einer gesetzlich bedingten Risikoerhöhung kündigen?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird, nachdem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018