Wer mit seiner Pferdehaftpflicht der Neodigital einen Tiertransportanhänger nutzt, ist auch für dessen privaten Besitz und Gebrauch abgesichert – sofern der Anhänger nicht versicherungspflichtig ist. Die gesetzliche Haftpflicht daraus ist damit ausdrücklich mitversichert.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf einen Tiertransportanhänger, den der Versicherungsnehmer privat besitzt und nutzt. Voraussetzung ist, dass dieser Anhänger nicht versicherungspflichtig ist. Für die gesetzliche Haftpflicht, die aus Besitz und Gebrauch eines solchen Anhängers entsteht, besteht dann Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Ist ein Tiertransportanhänger über die Pferdehaftpflicht mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von Tiertransportanhängern, sofern diese nicht versicherungspflichtig sind.
Gilt der Schutz auch für versicherungspflichtige Anhänger?
Nein, mitversichert sind ausdrücklich nur nicht versicherungspflichtige Tiertransportanhänger.
Bezieht sich der Schutz auf private oder gewerbliche Nutzung?
Der Schutz umfasst den privaten Besitz und Gebrauch des Tiertransportanhängers.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018