Wer bei der Neodigital eine Pferdehaftpflicht abschließt, ist auch abgesichert, wenn zu privaten Zwecken gemietete oder geliehene Pferdetransportanhänger, Pferdeanhänger, Kutschen oder Schlitten beschädigt werden – vorausgesetzt, kein anderer Vertrag leistet dafür Entschädigung. Pro Schaden gilt eine Versicherungssumme von 10.000 EUR, für alle Schäden eines Versicherungsjahres höchstens das Doppelte, bei einer Selbstbeteiligung von 100 EUR und Ausschlüssen für Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Pferdetransportanhängern, Pferdeanhängern, Kutschen und Schlitten. Voraussetzung ist, dass hierfür nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann.
Die Versicherungssumme je Schaden beträgt 10.000 EUR. Für alle Schäden eines Versicherungsjahres gilt höchstens das 2-fache dieser Summe.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung
- Verschleiß
- übermäßiger Beanspruchung
Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigst du einen privat gemieteten oder geliehenen Pferdetransportanhänger, Pferdeanhänger, eine Kutsche oder einen Schlitten, ist diese Haftpflicht mitversichert – allerdings nur, wenn kein anderer Vertrag dafür aufkommt. Pro Schaden steht ein Betrag von 10.000 EUR zur Verfügung, im Versicherungsjahr insgesamt höchstens das Doppelte. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung sind ausgenommen, und du trägst je Schaden eine Selbstbeteiligung von 100 EUR, sofern nichts Höheres vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Sind auch geliehene Kutschen oder Schlitten mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Pferdetransportanhängern, Pferdeanhängern, Kutschen und Schlitten – sofern hierfür nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann.
Wie hoch ist die Versicherungssumme in diesem Fall?
Je Schaden beträgt die Versicherungssumme 10.000 EUR, für alle Schäden eines Versicherungsjahres höchstens das 2-fache dieser Summe.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018