Wer seine eigenen Pferde als Zugtiere vor eine Kutsche oder einen Schlitten spannt, ist über die Pferdehaftpflicht der Neodigital mitversichert – vorausgesetzt, damit wird kein Einkommen erzielt und der Schaden betrifft nicht das Fuhrwerk selbst.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters aus der Verwendung der eigenen Pferde als Zugtiere von eigenen oder fremden Kutschen oder Schlitten.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass hierdurch kein Einkommen erzielt wird.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an den Fuhrwerken.
Was bedeutet das konkret?
Nutzt der Tierhalter seine eigenen Pferde, um damit eine Kutsche oder einen Schlitten zu ziehen, besteht dafür Versicherungsschutz. Das gilt sowohl für eigene als auch für fremde Kutschen oder Schlitten. Wichtig ist dabei, dass mit dieser Verwendung kein Einkommen erzielt wird. Schäden an den Fuhrwerken selbst sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind meine Pferde versichert, wenn sie eine Kutsche oder einen Schlitten ziehen?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters aus der Verwendung der eigenen Pferde als Zugtiere von eigenen oder fremden Kutschen oder Schlitten.
Gilt der Schutz auch, wenn ich mit dem Kutschfahren Geld verdiene?
Nein, Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Verwendung der Pferde als Zugtiere kein Einkommen erzielt wird.
Sind Schäden an der Kutsche oder am Schlitten selbst abgedeckt?
Nein, Schäden an den Fuhrwerken bleiben ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018