Wer bei der Neodigital eine Pferdehaftpflicht abgeschlossen hat und für den nach Vertragsabschluss ein neues Risiko entsteht, ist im Rahmen der Vorsorgeversicherung sofort und im Umfang des bestehenden Vertrags geschützt. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer ein neues Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzeigt, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Bestimmte Risiken – etwa zulassungspflichtige Fahrzeuge, Bahnen oder berufliche Tätigkeiten – sind von dieser Regelung ausgenommen.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Diese Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist. Außerdem muss er nachweisen, dass es zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe des Beitrags zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit
Was bedeutet das konkret?
Entsteht nach dem Vertragsabschluss ein neues Risiko, ist dieses zunächst sofort im Rahmen des bestehenden Vertrags mitversichert. Damit der Schutz bestehen bleibt, muss man das neue Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats melden; versäumt man dies, fällt der Schutz rückwirkend weg. Der Versicherer kann für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag verlangen, und bis zur Einigung gilt die im Versicherungsschein festgelegte Deckungssumme. Bestimmte Risiken, etwa aus zulassungspflichtigen Fahrzeugen, Bahnen oder beruflicher Tätigkeit, sind von dieser Vorsorgeregelung ausgenommen.
Häufige Fragen
Bin ich sofort geschützt, wenn nach Vertragsabschluss ein neues Risiko entsteht?
Ja. Neue Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags entstehen, sind im Umfang des bestehenden Vertrags sofort versichert.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig anzeige?
Wird ein neues Risiko nach Aufforderung des Versicherers nicht innerhalb eines Monats angezeigt, entfällt der Versicherungsschutz für dieses Risiko rückwirkend ab dem Zeitpunkt seiner Entstehung.
Was gilt, wenn ein Schaden eintritt, bevor das neue Risiko gemeldet wurde?
Dann muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt entstanden ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht abgelaufen war.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Ausgenommen sind unter anderem Risiken aus zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, aus Bahnen, aus versicherungs- oder deckungsvorsorgepflichtigen Risiken, aus Risiken unter einem Jahr Dauer sowie aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018