Wird bei einem Kfz-Vertrag der Neodigital der Schadenverlauf abgegeben, ordnet der Versicherer den Vertrag der SF-Klasse zu, die er bei einer Ersteinstufung erhalten hätte, und darf den daraus entstehenden Mehrbeitrag für die Umstellung nachträglich erheben.
Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags bekommen hätten.
Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag auf Grund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.
Was bedeutet das konkret?
Geben Sie den Schadenverlauf Ihres Vertrags ab, wird Ihr Vertrag so eingestuft, wie er bei einer Ersteinstufung eingeordnet worden wäre. Der Versicherer kann einen dadurch entstehenden Mehrbeitrag für die Umstellung nachträglich verlangen.
Häufige Fragen
In welche SF-Klasse kommt mein Vertrag, wenn ich den Schadenverlauf abgebe?
Der Versicherer stuft den Vertrag in die SF-Klasse ein, die Sie bei einer Ersteinstufung Ihres Vertrags bekommen hätten.
Kann durch die Umstellung ein höherer Beitrag entstehen?
Ja. Der Versicherer ist berechtigt, den Mehrbeitrag, der sich aufgrund der Umstellung des Vertrags ergibt, nachzuerheben.
Was passiert nach der Abgabe des Schadenverlaufs mit meinem Vertrag?
Der Vertrag wird neu eingestuft – und zwar in die SF-Klasse, die bei der Ersteinstufung gegolten hätte; ein daraus resultierender Mehrbeitrag kann nachträglich erhoben werden.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026