Bei Neodigital in der Kfz-Versicherung darf der Versicherer bei Übernahme eines Schadenverlaufs beim Vorversicherer Auskünfte einholen – etwa zu Art und Verwendung des Fahrzeugs, zu Vertragsbeginn und ende, zum Schadenverlauf in Haftpflicht und Vollkasko sowie zu aufgelösten Rückstellungen. Umgekehrt gibt der Versicherer diese Angaben auf Anfrage auch an einen Nachversicherer weiter, wenn das Fahrzeug künftig woanders versichert wird.
Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen:
- Art und Verwendung des Fahrzeugs,
- Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,
- Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko,
- Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben,
- ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von 3 Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind, und
- ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.
Wir sind berechtigt, beim Vorversicherer zum Schadenverlauf anzufragen und das Ergebnis der Anfrage zu speichern.
Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer? Dann müssen wir ihm auf Anfrage diese Auskünfte geben.
Wir informieren den Nachversicherer über den tatsächlichen Schadenverlauf, nicht über Sondereinstufungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schadenverlauf übernommen wird, darf der Versicherer beim vorherigen Versicherer bestimmte Informationen zum Fahrzeug einholen, etwa zu Vertragslaufzeit, Schadenverlauf und Versicherungsunterbrechungen, und das Ergebnis speichern. Wechseln Sie später zu einem anderen Versicherer, gibt der Versicherer diese Angaben auf Anfrage an diesen Nachversicherer weiter. Weitergegeben wird dabei der tatsächliche Schadenverlauf, nicht jedoch Sondereinstufungen.
Häufige Fragen
Welche Informationen darf der Versicherer beim Vorversicherer einholen?
Er darf sich Angaben zu Art und Verwendung des Fahrzeugs, zu Beginn und Ende des Vertrags, zum Schadenverlauf in Kfz-Haftpflicht und Vollkasko, zu noch nicht in die letzte Neueinstufung eingeflossenen Unterbrechungen des Versicherungsschutzes, zu innerhalb von 3 Jahren ohne Zahlung aufgelösten Rückstellungen sowie dazu geben lassen, ob bereits entsprechende Auskünfte erteilt wurden.
Was passiert mit meinem Schadenverlauf, wenn ich zu einem anderen Versicherer wechsle?
Versichern Sie Ihr Fahrzeug nach Beendigung des Vertrags in Kfz-Haftpflicht und Vollkasko bei einem anderen Versicherer, muss der Versicherer diesem Nachversicherer auf Anfrage die entsprechenden Auskünfte geben.
Werden auch Sondereinstufungen an den neuen Versicherer weitergegeben?
Nein. Der Nachversicherer wird über den tatsächlichen Schadenverlauf informiert, nicht über Sondereinstufungen.
Darf der Versicherer die eingeholten Auskünfte speichern?
Ja, der Versicherer ist berechtigt, beim Vorversicherer zum Schadenverlauf anzufragen und das Ergebnis der Anfrage zu speichern.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026