Wer bei Neodigital in der Kfz-Versicherung startet, wird zu Vertragsbeginn in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft – entweder durch Ersteinstufung oder durch Übernahme des Schadenverlaufs aus einem früheren Vertrag. Fehlen die Voraussetzungen für eine bessere Klasse, erfolgt die Einstufung in SF-Klasse 0, und maßgeblich ist die Auskunft des Vorversicherers, die den Beitrag nachträglich beeinflussen kann.
Bei Vertragsbeginn stufen wir den Vertrag in eine SF-Klasse ein. Das geschieht entweder durch Ersteinstufung oder durch Übernahme des Schadenverlaufs aus einem anderen Versicherungsvertrag. Liegen die Voraussetzungen für die Einstufung in eine bessere SF-Klasse nicht vor, stufen wir in die SF-Klasse 0 ein.
Waren Sie bislang bei einem anderen Versicherer versichert? Dann ist für die Einstufung bei uns die Auskunft dieses Versicherers zum Schadenverlauf maßgeblich (Vorversichererbestätigung).
Bestätigt uns der Vorversicherer einen anderen Schadenverlauf als von Ihnen im Antrag angegeben? Beispielsweise, weil Sie beim Vorversicherer den Rabattschutz oder eine andere Sondereinstufung vereinbart hatten? Dann dürfen wir nachträglich die Einstufung in die SF-Klasse und damit auch den Versicherungsbeitrag von Beginn an korrigieren.
Haben Sie von uns schon den Versicherungsschein erhalten? Dann dürfen wir nur korrigieren, wenn wir im Versicherungsschein darauf hingewiesen haben, dass die SF-Einstufung nur vorläufig ist und die endgültige Einstufung von der Vorversichererbestätigung abhängt (Vorbehalt).
Was bedeutet das konkret?
Zu Beginn des Vertrags legt der Versicherer die Schadenfreiheitsklasse fest – entweder als Ersteinstufung oder durch Übernahme des bisherigen Schadenverlaufs. Fehlen die Bedingungen für eine günstigere Klasse, erfolgt die Einstufung in SF-Klasse 0. War man zuvor woanders versichert, zählt die Auskunft des früheren Versicherers. Weicht dieser Schadenverlauf von den eigenen Angaben ab, kann die Einstufung und der Beitrag nachträglich angepasst werden.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich keine bessere Schadenfreiheitsklasse nachweisen kann?
Liegen die Voraussetzungen für eine bessere SF-Klasse nicht vor, erfolgt die Einstufung in die SF-Klasse 0.
Woran orientiert sich die Einstufung, wenn ich vorher bei einem anderen Versicherer war?
In diesem Fall ist die Auskunft des früheren Versicherers zum Schadenverlauf maßgeblich, die sogenannte Vorversichererbestätigung.
Kann der Beitrag nachträglich geändert werden, wenn der Vorversicherer einen anderen Schadenverlauf meldet?
Ja. Bestätigt der Vorversicherer einen anderen Schadenverlauf als im Antrag angegeben – etwa wegen Rabattschutz oder einer Sondereinstufung –, darf der Versicherer die SF-Klasse und damit den Beitrag von Beginn an korrigieren.
Darf nach Erhalt des Versicherungsscheins noch korrigiert werden?
Nur dann, wenn im Versicherungsschein darauf hingewiesen wurde, dass die SF-Einstufung vorläufig ist und die endgültige Einstufung von der Vorversichererbestätigung abhängt (Vorbehalt).
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026