Bei der Neodigital in der Kfz-Versicherung wird einmal jährlich geprüft, ob die Beiträge unverändert bleiben oder erhöht beziehungsweise abgesenkt werden müssen – so bleiben die Verpflichtungen aus den Verträgen dauerhaft erfüllbar und die Beiträge sachgerecht berechnet. Eine Erhöhung muss mindestens einen Monat im Voraus in Textform mitgeteilt werden, samt Hinweis auf das Kündigungsrecht.
Bei bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen muss der Versicherer einmal jährlich überprüfen:
- ob die Versicherungsbeiträge unverändert bleiben können oder
- ob sie erhöht oder abgesenkt werden müssen.
Zweck der Überprüfung ist sicherzustellen:
- Der Versicherer kann seine Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen dauerhaft erfüllen.
- Die Beiträge sind sachgerecht berechnet.
Bei der Überprüfung der Beiträge gelten folgende Regeln:
- Es werden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik angewendet.
- Es werden solche Versicherungsverträge zusammengefasst, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
- Schadenkosten (einschließlich Schadenregulierungskosten) werden berücksichtigt, und zwar mit Blick auf ihre Entwicklung in der Vergangenheit und ihre zu erwartende Entwicklung bis zur nächsten Überprüfung.
Der Ansatz für Gewinn bleibt unverändert.
- Es werden auch unternehmensübergreifende Statistiken berücksichtigt. Das sind beispielsweise die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. oder Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders zu den Typ- und Regionalstatistiken. Diese werden aber nur berücksichtigt, falls konzerneigene Statistiken keine ausreichend sichere Grundlage bieten.
Ergibt die Überprüfung höhere Beiträge als die bisherigen, werden die Beiträge um die Differenz erhöht. Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bisherigen, werden die Beiträge um die Differenz abgesenkt. Die Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Eine Erhöhung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat im Voraus mitgeteilt werden. Für die Mitteilung ist die Textform einzuhalten (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Außerdem muss in der Mitteilung über das Kündigungsrecht informiert werden.
Bei bestehenden Kasko-, Schutzbrief- und Fahrerschutz-Verträgen gelten für eine Beitragsänderung die gleichen Regeln wie hier für die Kfz-Haftpflichtversicherung beschrieben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft jedes Jahr, ob der Beitrag gleich bleibt, steigt oder sinkt. Grundlage sind versicherungsmathematische Grundsätze, die bisherige und erwartete Entwicklung der Schadenkosten sowie – hilfsweise – branchenweite Statistiken. Eine Änderung greift zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Eine Erhöhung muss mindestens einen Monat vorher in Textform angekündigt werden, mit Hinweis auf das Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wie oft wird mein Kfz-Versicherungsbeitrag überprüft?
Bei bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen wird der Beitrag einmal jährlich überprüft, um festzustellen, ob er unverändert bleiben kann oder erhöht bzw. abgesenkt werden muss.
Wann wird eine Beitragsänderung wirksam?
Die Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Muss mir eine Beitragserhöhung angekündigt werden?
Ja. Eine Erhöhung muss spätestens einen Monat im Voraus in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail) mitgeteilt werden. In der Mitteilung wird außerdem über das Kündigungsrecht informiert.
Gelten diese Regeln auch für Kasko, Schutzbrief und Fahrerschutz?
Ja. Für bestehende Kasko-, Schutzbrief- und Fahrerschutz-Verträge gelten für eine Beitragsänderung die gleichen Regeln wie für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026