Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital bleibt der bisherige Schadenverlauf nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes – etwa durch Ruheversicherung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung oder Wagniswegfall – in vielen Fällen erhalten. Fallen Beginn und Ende in dasselbe oder in unmittelbar aufeinanderfolgende Kalenderjahre, wird die Unterbrechung so behandelt, als hätte es sie nicht gegeben; bei Unterbrechungen bis zu 10 Jahren zählt der frühere Verlauf weiter, danach greift die Neueinstufung.
Eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes kann durch verschiedene Gründe entstehen:
- Ruheversicherung
- Saisonkennzeichen außerhalb der Saison
- Vertragsbeendigung
- Veräußerung
- Wagniswegfall
Für die Zeit nach einer solchen Unterbrechung gilt Folgendes:
- Liegen Beginn und Ende der Unterbrechung im selben Kalenderjahr oder in unmittelbar aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, übernehmen wir den Schadenverlauf so, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
- In allen anderen Fällen gilt: Bei einer Unterbrechung von bis zu 10 Jahren übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand. Nach mehr als 10 Jahren gelten die Regelungen für die Einstufung bei Vertragsbeginn.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsschutz zwischenzeitlich pausiert hat, muss der bisher erreichte Schadenverlauf nicht automatisch verloren gehen. War die Pause kurz – also im selben oder im direkt folgenden Kalenderjahr beendet – wird sie so gewertet, als hätte es sie nie gegeben. Bei längeren Unterbrechungen bleibt der frühere Schadenverlauf bis zu 10 Jahre erhalten. Erst nach mehr als 10 Jahren erfolgt eine Neueinstufung wie bei einem neuen Vertragsbeginn.
Häufige Fragen
Was gilt als Unterbrechung des Versicherungsschutzes?
Als Unterbrechung gelten eine Ruheversicherung, ein Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, eine Vertragsbeendigung, eine Veräußerung sowie ein Wagniswegfall.
Bleibt mein Schadenverlauf nach einer kurzen Unterbrechung erhalten?
Ja. Liegen Beginn und Ende der Unterbrechung im selben Kalenderjahr oder in unmittelbar aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, wird der Schadenverlauf so übernommen, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
Was passiert bei einer Unterbrechung von mehreren Jahren?
Bei einer Unterbrechung von bis zu 10 Jahren wird der Schadenverlauf übernommen, wie er vor der Unterbrechung bestand. Nach mehr als 10 Jahren gelten die Regelungen für die Einstufung bei Vertragsbeginn.
Ab wann wird der bisherige Schadenverlauf nicht mehr berücksichtigt?
Nach einer Unterbrechung von mehr als 10 Jahren wird der bisherige Schadenverlauf nicht mehr übernommen; stattdessen gelten die Regelungen für die Einstufung bei Vertragsbeginn.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026