Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital müssen Sie Änderungen an den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen – etwa der Jahresfahrleistung – unverzüglich melden. Der Versicherer darf Ihre Angaben regelmäßig und auch im Schadenfall überprüfen; bei falschen oder unterlassenen Angaben wird der Beitrag rückwirkend zum Beginn des laufenden Versicherungsjahres angepasst.
Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen (zum Beispiel die Jahresfahrleistung)? Dann müssen Sie uns unverzüglich informieren.
Wir dürfen Ihre Angaben überprüfen. Sie müssen damit rechnen, dass wir Sie regelmäßig um Auskunft bitten. Außerdem dürfen wir Ihre Angaben zu den Tarifierungsmerkmalen auch im Schadenfall überprüfen.
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht oder Änderungen nicht mitgeteilt? Dann gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen entspricht.
Haben wir Sie während der Laufzeit des Vertrags nach Tarifierungsmerkmalen gefragt, und Sie haben unsere Anfrage nicht beantwortet? Dann werden wir Sie auffordern, Ihre Antwort innerhalb einer Frist von einem Monat nachzuholen. In unserer Aufforderung werden wir Sie auf Folgendes hinweisen:
- Wenn Sie die Monatsfrist für die Angabe zu dem angefragten Tarifierungsmerkmal schuldhaft verstreichen lassen, berechnen wir den Beitrag neu. Die Berechnung erfolgt rückwirkend zum Beginn des laufenden Versicherungsjahres. Dabei berücksichtigen wir, dass Sie zu diesem Tarifierungsmerkmal „keine Angabe" gemacht haben.
- Wir nennen Ihnen den so errechneten neuen Beitrag.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich etwas an den Merkmalen ändert, die für die Beitragsberechnung wichtig sind – wie die Jahresfahrleistung –, müssen Sie dies dem Versicherer sofort mitteilen. Der Versicherer darf Ihre Angaben regelmäßig sowie im Schadenfall überprüfen. Sind die Angaben falsch oder werden Änderungen verschwiegen, wird der zutreffende Beitrag rückwirkend zum Beginn des laufenden Versicherungsjahres berechnet. Beantworten Sie eine Anfrage trotz Aufforderung nicht innerhalb eines Monats, erfolgt die Neuberechnung so, als hätten Sie „keine Angabe" gemacht.
Häufige Fragen
Was muss ich melden, wenn sich meine Jahresfahrleistung ändert?
Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen, etwa die Jahresfahrleistung, müssen Sie den Versicherer unverzüglich darüber informieren.
Darf der Versicherer meine Angaben zu den Tarifierungsmerkmalen kontrollieren?
Ja. Der Versicherer darf Ihre Angaben überprüfen, Sie regelmäßig um Auskunft bitten und die Angaben auch im Schadenfall überprüfen.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben gemacht oder Änderungen nicht mitgeteilt habe?
Dann gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen entspricht.
Welche Folgen hat es, wenn ich eine Anfrage nach Tarifierungsmerkmalen nicht beantworte?
Sie werden aufgefordert, die Antwort innerhalb eines Monats nachzuholen. Lassen Sie diese Frist schuldhaft verstreichen, wird der Beitrag rückwirkend zum Beginn des laufenden Versicherungsjahres neu berechnet, wobei berücksichtigt wird, dass Sie „keine Angabe" gemacht haben. Der neu errechnete Beitrag wird Ihnen genannt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026