Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital wird der erste oder einmalige Versicherungsbeitrag mit Zugang des Versicherungsscheins fällig und muss unverzüglich gezahlt werden – bei einem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt der Einzug wie angekündigt. Wer nicht rechtzeitig zahlt und dies zu vertreten hat, verliert von Anfang an oder bis zur Zahlung den Versicherungsschutz und riskiert einen Rücktritt des Versicherers.
Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Versicherungsbeitrag wird mit Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag dann unverzüglich zahlen. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag entsprechend unserer Ankündigung im Versicherungsschein ein.
Nicht rechtzeitige Zahlung
Ist der erste oder einmalige Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt? Dann haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten? Dann beginnt der Versicherungsschutz erst für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsbeitrag nicht gezahlt ist. Haben Sie die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten? Dann ist unser Rücktritt ausgeschlossen. Der Rücktritt erfolgt in Textform. Nach dem Rücktritt verlangen wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr.
Sie können nur teilweise bezahlen?
Umfasst Ihre Kfz-Versicherung mehrere Versicherungsarten (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko)? Und Sie können den Beitrag nicht für alle abgeschlossenen Versicherungsarten bezahlen? Dann sollten Sie wenigstens den Beitrag für die Versicherung(en) bezahlen, deren Versicherungsschutz Ihnen besonders wichtig ist. Wenn Sie beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung rechtzeitig zahlen, bleibt Ihnen der Versicherungsschutz hier erhalten. Die in diesem Abschnitt beschriebenen negativen Folgen beschränken sich dann auf die nicht bezahlte(n) Versicherung(en).
Was bedeutet das konkret?
Der erste oder einmalige Beitrag muss unverzüglich gezahlt werden, sobald der Versicherungsschein bei Ihnen eingeht; bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat wird er wie angekündigt eingezogen. Zahlen Sie nicht rechtzeitig und haben dies zu vertreten, besteht zunächst kein Versicherungsschutz – er beginnt erst für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung, und der Versicherer kann in Textform vom Vertrag zurücktreten und eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Können Sie bei mehreren Versicherungsarten nicht alles zahlen, sollten Sie zumindest den Beitrag für die Ihnen wichtigste Versicherung leisten, damit deren Schutz erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag der Kfz-Versicherung zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag wird mit Zugang des Versicherungsscheins fällig und muss dann unverzüglich gezahlt werden. Bei einem erteilten SEPA-Lastschriftmandat wird er entsprechend der Ankündigung im Versicherungsschein eingezogen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten, besteht von Anfang an kein Versicherungsschutz; er beginnt erst für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung. Haben Sie die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten, gilt diese Folge nicht.
Kann der Versicherer wegen Nichtzahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja, solange der Beitrag nicht gezahlt ist, kann der Versicherer in Textform zurücktreten und danach eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Ausgeschlossen ist der Rücktritt, wenn Sie die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Was soll ich tun, wenn ich nicht alle Versicherungsarten bezahlen kann?
Wenn Ihre Kfz-Versicherung mehrere Versicherungsarten umfasst und Sie nicht alle bezahlen können, sollten Sie wenigstens den Beitrag für die Ihnen wichtigste Versicherung zahlen. Dort bleibt der Schutz erhalten, und die negativen Folgen beschränken sich auf die nicht bezahlte(n) Versicherung(en).
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026