Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital muss der Folgebeitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannten Termin gezahlt werden. Zahlen Sie nicht rechtzeitig, folgt eine Zahlungsaufforderung in Textform mit einer Frist von zwei Wochen – nach Fristablauf drohen Wegfall des Versicherungsschutzes und eine fristlose Kündigung.
Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
Nicht rechtzeitige Zahlung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, fordern wir Sie zur Zahlung des rückständigen Beitrags auf, zuzüglich Verzugsschaden (Kosten und Zinsen). Diese Aufforderung erfolgt in Textform. In der Aufforderung setzen wir Ihnen eine Frist zur Zahlung. Diese beträgt 2 Wochen ab Zugang unserer Aufforderung.
Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind die Beträge zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf müssen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen.
Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie die Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen. Eine mit der Fristbestimmung verbundene Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Fristablauf zahlen.
Tritt ein Schadenereignis in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist und vor Ihrer Zahlung ein, haben Sie dafür keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
Was bedeutet das konkret?
Den Folgebeitrag müssen Sie zu dem Termin zahlen, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung steht. Zahlen Sie nicht pünktlich, erhalten Sie eine Aufforderung in Textform mit einer Zahlungsfrist von zwei Wochen und dem zusätzlichen Verzugsschaden. Läuft diese Frist ohne Zahlung ab, besteht für in dieser Zeit eintretende Schadenereignisse kein Versicherungsschutz – außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten. Zudem kann der Versicherer den Vertrag kündigen; diese Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats zahlen.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Folgebeitrag bezahlen?
Der Folgebeitrag ist zu dem Zeitpunkt fällig und zu zahlen, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben ist.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Der Versicherer fordert Sie in Textform zur Zahlung des rückständigen Beitrags samt Verzugsschaden (Kosten und Zinsen) auf und setzt Ihnen eine Frist von zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung.
Bin ich versichert, wenn nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Schaden eintritt?
Nein, für Schadenereignisse nach Ablauf der zweiwöchigen Frist und vor Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz. Ausnahme: Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Schutz besteht erst wieder für Ereignisse nach Ihrer Zahlung.
Kann ich eine Kündigung wegen Zahlungsverzug noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie die Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen. Bei einer mit der Fristbestimmung verbundenen Kündigung wird sie unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Fristablauf zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026