Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Schäden an Sportgeräten mitversichert, die sich im oder am Fahrzeug befanden – etwa wenn ein in der Kasko versicherter Schaden am Fahrzeug zugleich das Sportgerät beschädigt. Erstattet werden bis zu 5.000 € je Versicherungsjahr, sofern das Sportgerät Eigentum ist und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Wir ersetzen auch Schäden an Sportgeräten unter folgenden Voraussetzungen:
- An Ihrem bei uns versicherten Fahrzeug ist ein in Ihrer Kasko versicherter Schaden eingetreten.
- Dieses Schadenereignis ist auch für den Schaden an Ihrem Sportgerät ursächlich.
- Das Sportgerät ist Ihr Eigentum.
- Das Sportgerät befand sich bei Schadeneintritt im Fahrzeug oder in dessen angebauten Bestandteilen. Oder es war zu diesem Zeitpunkt am Fahrzeug befestigt oder an dessen angebauten Bestandteilen befestigt. Wurde ein Sportgerät entwendet, das Fahrzeug selbst aber nicht? Dann ist zusätzliche Voraussetzung, dass das Fahrzeug aufgebrochen wurde. Oder das angebaute Bestandteil, in dem sich das Sportgerät befand oder an dem es befestigt war.
- Für diese Sachen besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. über eine Hausratversicherung).
Nicht als Sportgeräte gelten motorisierte Fahrzeuge. Versicherungsschutz besteht aber für nicht versicherungspflichtige Pedelecs.
Je Versicherungsjahr leisten wir bis zu einer Höhe von 5.000 €.
Besteht gleichzeitig auch Versicherungsschutz über die Eigenschadenversicherung? Dann wenden wir die für Sie jeweils günstigere Bestimmung an.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Fahrzeug durch einen Kasko-Schaden beschädigt und dabei auch ein Sportgerät, das Ihnen gehört und sich im oder am Fahrzeug befand, kann dieser Schaden mitversichert sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass für das Sportgerät kein anderer Versicherungsschutz besteht. Motorisierte Fahrzeuge zählen nicht als Sportgeräte, nicht versicherungspflichtige Pedelecs jedoch schon. Die Erstattung ist auf 5.000 € pro Versicherungsjahr begrenzt.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Schäden an Sportgeräten ersetzt?
Je Versicherungsjahr wird bis zu einer Höhe von 5.000 € geleistet.
Sind auch E-Bikes oder Pedelecs mitversichert?
Motorisierte Fahrzeuge gelten nicht als Sportgeräte. Für nicht versicherungspflichtige Pedelecs besteht jedoch Versicherungsschutz.
Was gilt, wenn nur das Sportgerät gestohlen wurde, das Fahrzeug aber nicht?
Wurde ein Sportgerät entwendet, das Fahrzeug selbst aber nicht, ist zusätzliche Voraussetzung, dass das Fahrzeug oder das angebaute Bestandteil aufgebrochen wurde, in dem sich das Sportgerät befand oder an dem es befestigt war.
Was passiert, wenn für das Sportgerät bereits eine andere Versicherung besteht?
Der Schutz greift nur, wenn für diese Sachen kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, zum Beispiel über eine Hausratversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026