Wer bei Neodigital in der Kfz-Versicherung eine Vollkasko abgeschlossen hat, erhält über die Eigenschadenversicherung Ersatz, wenn beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs ein Sachschaden am eigenen zweiten Auto, am eigenen Gebäude oder an sonstigen eigenen Sachen entsteht – auch auf dem eigenen Grundstück. Die Leistung ist auf 100.000 € pro Versicherungsjahr begrenzt, und je Schadenereignis wird eine Selbstbeteiligung von 500 € abgezogen.
Voraussetzung ist, dass Sie eine Vollkasko abgeschlossen haben.
Versicherungsschutz besteht, wenn Sie beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs einen Sachschaden verursachen an:
- einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug
- einem Gebäude in Ihrem Eigentum oder
- Ihren sonstigen Sachen.
Wir leisten auch dann, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversicherte Person den Schaden verursacht.
Versicherungsschutz besteht auch auf Ihren eigenen Grundstücken.
Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beläuft sich auf 100.000 €.
Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 500 € je Schadenereignis. Haben Sie in der Kasko eine Selbstbeteiligung für den Schaden an Ihrem Fahrzeug vereinbart, ziehen wir diese zusätzlich von unserer Leistung ab.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine Vollkasko haben und beim Gebrauch Ihres versicherten Fahrzeugs etwas beschädigen, das Ihnen selbst gehört – etwa ein zweites auf Sie zugelassenes Auto, Ihr Gebäude oder andere eigene Sachen –, wird dieser Schaden ersetzt. Das gilt auch auf Ihrem eigenen Grundstück und auch dann, wenn eine in der Kfz-Haftpflicht mitversicherte Person den Schaden verursacht hat. Pro Versicherungsjahr sind maximal 100.000 € vorgesehen, und je Schadenereignis werden 500 € Selbstbeteiligung abgezogen.
Häufige Fragen
Welche eigenen Schäden sind über die Eigenschadenversicherung abgedeckt?
Ersetzt werden Sachschäden, die Sie beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs an einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug, an einem Gebäude in Ihrem Eigentum oder an Ihren sonstigen Sachen verursachen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Vollkasko.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei solchen Schäden?
Die Selbstbeteiligung beträgt 500 € je Schadenereignis. Haben Sie in der Kasko zusätzlich eine Selbstbeteiligung für den Schaden an Ihrem Fahrzeug vereinbart, wird diese zusätzlich von der Leistung abgezogen.
Bis zu welchem Betrag wird pro Jahr geleistet?
Die maximale Entschädigungsleistung beläuft sich auf 100.000 € pro Versicherungsjahr.
Zahlt die Versicherung auch, wenn nicht ich selbst den Schaden verursacht habe?
Ja, es wird auch geleistet, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversicherte Person den Schaden verursacht. Der Versicherungsschutz besteht zudem auf Ihren eigenen Grundstücken.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026