In der Kfz-Haftpflichtversicherung von Neodigital sind neben dem Versicherungsnehmer auch weitere Personen geschützt: dazu zählen Halter, Eigentümer, Fahrer und berechtigte Insassen des Fahrzeugs, die Technische Aufsicht bei autonomer Fahrfunktion sowie eitgeber bei dienstlicher Nutzung. Alle diese mitversicherten Personen genießen denselben Schutz wie der Versicherungsnehmer und können ihre Ansprüche selbstständig geltend machen.
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
- den Halter des Fahrzeugs,
- den Eigentümer des Fahrzeugs,
- die Technische Aufsicht bei einem Fahrzeug mit autonomer Fahrfunktion,
- den Fahrer des Fahrzeugs,
- berechtigte Insassen, es sei denn, ein anderer Versicherer ist eintrittspflichtig,
- Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
- den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht und Berufs-Beifahrer eines in diesem Versicherungsvertrag mitversicherten Fahrzeugs.
Diese Personen sind genauso geschützt wie Sie als Versicherungsnehmer. Sie können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für weitere sogenannte mitversicherte Personen wie Halter, Eigentümer, Fahrer, berechtigte Insassen und in bestimmten Fällen den Arbeitgeber. Bei berechtigten Insassen greift der Schutz allerdings dann nicht, wenn ein anderer Versicherer eintrittspflichtig ist. Alle mitversicherten Personen sind so abgesichert wie der Versicherungsnehmer und dürfen ihre Ansprüche eigenständig gegenüber dem Versicherer geltend machen.
Häufige Fragen
Wer ist neben mir als Versicherungsnehmer noch mitversichert?
Mitversichert sind der Halter, der Eigentümer, der Fahrer, berechtigte Insassen, die Technische Aufsicht bei autonomer Fahrfunktion sowie unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr. Außerdem Halter, Eigentümer, Fahrer, Technische Aufsicht und Berufs-Beifahrer eines mitversicherten Fahrzeugs.
Sind Insassen immer mitversichert?
Berechtigte Insassen sind mitversichert, es sei denn, ein anderer Versicherer ist eintrittspflichtig.
Wann ist mein Arbeitgeber über den Vertrag geschützt?
Der Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr ist mitversichert, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
Können mitversicherte Personen selbst Ansprüche stellen?
Ja, die mitversicherten Personen sind genauso geschützt wie der Versicherungsnehmer und können ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen den Versicherer erheben.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026