Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung von Neodigital werden Sie von berechtigten Schadenersatzansprüchen freigestellt, wenn durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder reine Vermögensschäden entstehen. Berechtigte Ansprüche werden bezahlt, unberechtigte oder zu hohe Ansprüche auf Kosten des Versicherers abgewehrt – der Schutz gilt auch für verbundene Anhänger sowie abgeschleppte Fahrzeuge ohne eigenen Versicherungsschutz.
Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs eine der folgenden Folgen eintritt und deshalb Schadenersatzansprüche gegen Sie oder uns geltend gemacht werden:
- Personen werden verletzt oder getötet.
- Sachen kommen abhanden, werden beschädigt oder zerstört.
- Es werden reine Vermögensschäden verursacht.
Wir regulieren auf Grund der Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Straßenverkehrsgesetzes oder auf Grund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts. Die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts legen fest, in welchen Fällen Haftung für den Schaden besteht und in welchen Fällen nicht.
Beispiel: Ein Verkehrsunfall, bei dem Ihr Fahrzeug eine andere Person oder fremdes Hab und Gut schädigt, kann ein versichertes Schadenereignis sein. Ursachen eines Verkehrsunfalls können beispielsweise sein:
- Ihnen unterläuft ein Fahrfehler.
- Naturgefahren wie Starkregen, Blitzeis oder Nebel.
- Die Sensoren Ihres Fahrzeugs versagen.
- Ein Hacker verändert die Software Ihres Fahrzeugs.
Begriffe
- Gebrauch des Fahrzeugs umfasst z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen.
- Reine Vermögensschäden sind Schäden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.
Sind die Schadenersatzansprüche gegen Sie begründet? Dann zahlen wir an Ihrer Stelle.
Sind die Schadenersatzansprüche gegen Sie unbegründet oder zu hoch? Dann wehren wir sie für Sie ab. Auf unsere Kosten.
Wir dürfen gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen erfüllen oder abwehren. Wir dürfen dabei alle Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abgeben, die uns zweckmäßig erscheinen.
Der Versicherungsschutz gilt auch für einen Anhänger, der mit dem versicherten Fahrzeug verbunden ist. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Fahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung übernimmt für Sie berechtigte Schadenersatzansprüche, die entstehen, wenn durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs Personen zu Schaden kommen, Sachen beschädigt werden oder reine Vermögensschäden entstehen. Sind die Ansprüche berechtigt, wird an Ihrer Stelle gezahlt; sind sie unberechtigt oder zu hoch, werden sie auf Kosten des Versicherers abgewehrt. Der Schutz erstreckt sich auch auf einen verbundenen Anhänger sowie auf abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeuge, sofern diese keinen eigenen Haftpflichtschutz haben.
Häufige Fragen
Welche Arten von Schäden sind durch den Gebrauch des Fahrzeugs abgedeckt?
Abgedeckt sind Schäden, bei denen Personen verletzt oder getötet werden, Sachen abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden sowie reine Vermögensschäden, sofern deshalb Schadenersatzansprüche gegen Sie oder den Versicherer geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn ein Anspruch gegen mich unberechtigt oder zu hoch ist?
In diesem Fall wehrt der Versicherer die Ansprüche für Sie ab, und zwar auf seine Kosten. Sind die Ansprüche dagegen begründet, zahlt der Versicherer an Ihrer Stelle.
Zählt auch ein Anhänger oder ein abgeschlepptes Fahrzeug zum Versicherungsschutz?
Ja. Der Schutz gilt auch für einen mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen Anhänger sowie für abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeuge ohne eigenen Haftpflichtversicherungsschutz – auch dann, wenn sich der Anhänger oder das Fahrzeug während des Gebrauchs löst und noch in Bewegung ist.
Was bedeutet der Begriff "Gebrauch des Fahrzeugs"?
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehören beispielsweise das Fahren, das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026