Wer sein Fahrzeug bei Neodigital über die internetbasierte Zulassung online anmeldet, ist auch für das sofortige Losfahren abgesichert: Der vereinbarte Versicherungsschutz gilt in diesem Fall genauso wie bei einer klassischen Zulassung.
Der vereinbarte Versicherungsschutz besteht auch bei internetbasierter Zulassung des Fahrzeugs („sofortiges Losfahren“).
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug über das Internet zulassen und direkt losfahren, greift der vereinbarte Versicherungsschutz. Die internetbasierte Zulassung ändert nichts an Ihrem Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Bin ich auch bei einer Online-Zulassung meines Fahrzeugs versichert?
Ja, der vereinbarte Versicherungsschutz besteht auch bei internetbasierter Zulassung des Fahrzeugs.
Was bedeutet „sofortiges Losfahren" im Zusammenhang mit der internetbasierten Zulassung?
Damit ist gemeint, dass der Versicherungsschutz bereits bei der internetbasierten Zulassung greift, sodass das Fahrzeug direkt genutzt werden kann.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026