Bei Neodigital besteht in der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Fahrerschutz und beim Schutzbrief auch Versicherungsschutz für Zulassungsfahrten – also für Fahrten zur Zulassungsbehörde, zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung sowie für Rückfahrten nach der Abmeldung, jeweils innerhalb bestimmter räumlicher und zeitlicher Grenzen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Fahrerschutz und beim Schutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug geführt werden muss.
Zulassungsfahrten sind Fahrten zur Zulassungsbehörde, um das Fahrzeug anzumelden, sowie Fahrten zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung. Dies gilt jedoch nur innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks.
Zu den Zulassungsfahrten zählen auch Rückfahrten von der Zulassungsbehörde, nachdem Sie das Fahrzeug dort abgemeldet haben. Dies gilt jedoch nur bis zum Ablauf des Abmeldetages und nur innerhalb Deutschlands.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf bestimmte Fahrten rund um die An- und Abmeldung des Fahrzeugs. Dazu gehören Fahrten zur Zulassungsbehörde, zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung, allerdings nur im zuständigen und einem angrenzenden Bezirk. Auch die Rückfahrt nach einer Abmeldung ist mitversichert, jedoch nur am Abmeldetag und nur innerhalb Deutschlands. Kein Schutz besteht bei Fahrten, die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen erfordern.
Häufige Fragen
Sind Fahrten zur Zulassungsstelle mitversichert?
Ja, Fahrten zur Zulassungsbehörde zur Anmeldung des Fahrzeugs sowie Fahrten zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung sind versichert, allerdings nur innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks.
Gilt der Schutz auch für die Rückfahrt nach dem Abmelden des Fahrzeugs?
Ja, auch Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach der Abmeldung sind versichert, jedoch nur bis zum Ablauf des Abmeldetages und nur innerhalb Deutschlands.
Besteht der Schutz auch bei roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen?
Nein, für Fahrten, bei denen ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug geführt werden muss, gilt der Versicherungsschutz für Zulassungsfahrten nicht.
In welchen Versicherungsbereichen gilt der Schutz für Zulassungsfahrten?
Der Versicherungsschutz für Zulassungsfahrten besteht in der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Fahrerschutz und beim Schutzbrief.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026