Beim Rabattschutz von Neodigital in der Kfz-Versicherung bleibt pro Kalenderjahr je ein belastender Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko frei, sodass er nicht zu einer schlechteren Einstufung im Folgejahr führt. Voraussetzung ist, dass der Rabattschutz zum Zeitpunkt des Schadenereignisses vereinbart war. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer wird dieser über den tatsächlichen Schadenverlauf informiert, nicht jedoch über die Sondereinstufung durch den Rabattschutz.
Haben Sie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses mit uns den Rabattschutz vereinbart, ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei.
Der rabattgeschützte Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr. Dies wird als Sondereinstufung bezeichnet.
Wechseln Sie zu einem anderen Versicherer, informieren wir ihn über den tatsächlichen Schadenverlauf. Das umfasst die Versicherungsdauer und die Schäden. Über die Sondereinstufung beim Rabattschutz informieren wir den Nachversicherer nicht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Rabattschutz vereinbart ist, bleibt pro Kalenderjahr jeweils ein belastender Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko folgenlos für die Einstufung. Der geschützte Schaden verschlechtert also die Einstufung im nächsten Jahr nicht. Wechseln Sie den Versicherer, erfährt der neue Versicherer zwar den tatsächlichen Schadenverlauf mit Versicherungsdauer und Schäden, jedoch nicht die durch den Rabattschutz erfolgte Sondereinstufung.
Häufige Fragen
Wie viele Schäden bleiben mit dem Rabattschutz pro Jahr ohne Folgen?
Je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr ist frei – einer in der Kfz-Haftpflichtversicherung und einer in der Vollkasko, sofern der Rabattschutz zum Zeitpunkt des Schadenereignisses vereinbart war.
Verschlechtert sich meine Einstufung durch einen rabattgeschützten Schaden?
Nein, ein rabattgeschützter Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr. Diese folgenlose Behandlung wird als Sondereinstufung bezeichnet.
Was erfährt ein neuer Versicherer bei einem Wechsel über meinen Rabattschutz?
Der neue Versicherer wird über den tatsächlichen Schadenverlauf informiert, also über Versicherungsdauer und Schäden. Über die Sondereinstufung beim Rabattschutz wird der Nachversicherer nicht informiert.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026