Wann und aus welchem Anlass die Neodigital in der Kfz-Versicherung kündigen darf, hängt vom jeweiligen Anlass ab: Der Versicherer kann zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, den vorläufigen Versicherungsschutz beenden, nach einem Schadenereignis kündigen sowie bei Nichtzahlung des Folgebeitrags, bei Verletzung von Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und bei Veräußerung des Fahrzeugs gegenüber dem Erwerber. Für jeden dieser Fälle gelten eigene Fristen und Formvorgaben in Textform.
Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) zugeht.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Wir können den vorläufigen Versicherungsschutz kündigen. Die Kündigung ist nach Ablauf von 2 Wochen wirksam, nachdem sie Ihnen in Textform zugegangen ist.
Kündigung nach einem Schadenereignis
Wir können den Vertrag nach einem Schadenereignis kündigen.
In der Kasko, beim Schutzbrief, beim Fahrerschutz und beim Auslandsschadenschutz ist die Kündigung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Leistung in Textform zulässig.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kündigung innerhalb eines Monats nach folgenden Ereignissen in Textform zulässig:
- Wir haben unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt.
- Wir haben Ihnen die Weisung erteilt, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen.
- Ein Urteil im Rechtsstreit mit dem Dritten ist rechtskräftig geworden.
Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz unserer Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist gezahlt? Dann können wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie Ihnen in Textform zugeht. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs
Wir können den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs verletzt haben. Unsere Kündigung muss in Textform erfolgen. Sie ist wirksam, wenn sie Ihnen innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Pflichtverletzung erfahren haben, zugeht. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
Kündigung bei Veräußerung
Wir können den Vertrag gegenüber dem Erwerber kündigen, wenn das Fahrzeug veräußert wird. Die Kündigungsfrist von einem Monat beginnt, wenn wir von der Veräußerung erfahren. Die Kündigung ist nach Ablauf von einem Monat ab Zugang wirksam, wenn sie dem Erwerber in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf den Vertrag in verschiedenen Situationen kündigen: zum Ablauf des Versicherungsjahres, beim vorläufigen Versicherungsschutz, nach einem Schadenereignis, bei nicht gezahltem Folgebeitrag, bei Verletzung von Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs sowie bei Veräußerung gegenüber dem Erwerber. Jede Kündigung muss in Textform erfolgen, und je nach Anlass gelten unterschiedliche Fristen, bis sie wirksam wird. In einigen Fällen kann die Kündigung noch abgewendet werden – etwa durch fristgerechte Zahlung oder durch den Nachweis, dass keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorlag.
Häufige Fragen
Wie lange vorher muss der Versicherer zum Ende des Versicherungsjahres kündigen?
Die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres ist wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform zugeht.
Kann ich eine Kündigung wegen nicht gezahltem Folgebeitrag noch abwenden?
Ja. Die Kündigung ist zwar sofort mit Zugang in Textform wirksam, wird aber unwirksam, wenn Sie den ausstehenden Folgebeitrag samt Kosten und Zinsen innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Wann darf der Versicherer nach einer Pflichtverletzung beim Gebrauch des Fahrzeugs kündigen?
Er kann mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die Kündigung in Textform innerhalb eines Monats zugeht, nachdem er von der Pflichtverletzung erfahren hat. Ausgeschlossen ist die Kündigung, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
Was gilt bei der Kündigung nach dem Verkauf des Fahrzeugs?
Der Versicherer kann gegenüber dem Erwerber kündigen. Die einmonatige Frist beginnt, wenn er von der Veräußerung erfährt; die Kündigung wird einen Monat nach Zugang in Textform beim Erwerber wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026