Der Versicherungsschutz bei der Neodigital beginnt erst, sobald der im Versicherungsschein genannte fällige erste oder einmalige Beitrag gezahlt wurde – jedoch frühestens zum vereinbarten Zeitpunkt. Wer also wissen möchte, ab wann der Schutz tatsächlich greift, findet hier die entscheidende Voraussetzung.
Der Versicherungsschutz beginnt erst dann, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, der in Ihrem Versicherungsschein genannt ist. Der Schutz beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz setzt zwei Bedingungen voraus: Zum einen muss der erste beziehungsweise einmalige Beitrag, der im Versicherungsschein genannt ist, gezahlt sein. Zum anderen kann der Schutz frühestens zu dem vereinbarten Zeitpunkt einsetzen. Erst wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, greift der Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den im Versicherungsschein genannten fälligen ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Reicht die Zahlung des Beitrags allein aus, damit der Schutz startet?
Nein. Auch nach Zahlung des Beitrags beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Welcher Beitrag muss für den Beginn des Schutzes gezahlt werden?
Es muss der im Versicherungsschein genannte fällige erste oder einmalige Beitrag gezahlt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026