Bei der Neodigital Kfz-Versicherung kommt der Vertrag zustande, sobald der Antrag angenommen wird – üblicherweise mit dem Zugang des Versicherungsscheins. Weicht die Annahme vom Antrag ab, wird im Versicherungsschein deutlich darauf sowie auf das einmonatige Widerspruchsrecht hingewiesen. Auch die Abläufe bei Digital-Leistungen und beim Online-Antrag werden Schritt für Schritt beschrieben.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass der Versicherer Ihren Antrag annimmt. Regelmäßig geschieht dies durch den Zugang des Versicherungsscheins.
Kann der Versicherer Ihren Antrag nur abgeändert annehmen, weist er Sie im Versicherungsschein deutlich auf die Abweichung vom Antrag, auf die Rechtsfolgen und auf Ihr Widerspruchsrecht hin. Die Abweichung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats ab Zugang des Versicherungsscheins in Textform widersprechen.
Wenn der Versicherer oder ein Dienstleister neue Digital-Leistungen erbringt und Ihr Fahrzeug dafür geeignet ist, informiert der Versicherer Sie. Die Eignung des Fahrzeugs lässt der Versicherer anhand technischer Daten prüfen. Sie entscheiden dann, ob Sie die Digital-Leistungen wünschen. Der Vertrag über die Digital-Leistungen kommt dadurch zustande, dass der Versicherer oder der Dienstleister Ihren Antrag annimmt.
Wenn Sie einen Antrag online stellen, führt der Versicherer Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Dazu gelten folgende zusätzliche Hinweise:
- Prüfen Sie Ihre Eingaben sorgfältig.
- Ändern Sie Ihre Eingaben, falls erforderlich.
- Allen Vertragsgrundlagen, Informationen und Erklärungen müssen Sie zustimmen, bevor Sie den Antrag senden.
- Haben Sie den Antrag gesandt, können Sie Ihre Eingaben nicht mehr ändern.
- Ihren Antrag können Sie abspeichern oder ausdrucken.
Der Versicherer bestätigt Ihnen den Zugang Ihres Antrags. Die von Ihnen eingegebenen Vertragsdaten und den Vertragstext speichert der Versicherer. Anschließend prüft der Versicherer Ihren Antrag und informiert Sie so schnell wie möglich, ob er Ihren Antrag annimmt oder ablehnt.
Nimmt der Versicherer Ihren Antrag an, erhalten Sie den Versicherungsschein. Der Versicherungsschein enthält Ihre Vertragsdaten und den Vertragstext.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag entsteht, sobald der Versicherer Ihren Antrag annimmt – meist mit dem Erhalt des Versicherungsscheins. Weicht die Annahme von Ihrem Antrag ab, wird das im Versicherungsschein deutlich gemacht; widersprechen Sie nicht binnen eines Monats in Textform, gilt die Abweichung als genehmigt. Für neue Digital-Leistungen entscheiden Sie selbst, und beim Online-Antrag werden Sie Schritt für Schritt geführt, wobei Sie nach dem Absenden keine Eingaben mehr ändern können.
Häufige Fragen
Ab wann ist mein Versicherungsvertrag wirksam?
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Versicherer Ihren Antrag annimmt. Regelmäßig geschieht dies durch den Zugang des Versicherungsscheins.
Was passiert, wenn der Versicherungsschein von meinem Antrag abweicht?
Der Versicherer weist Sie im Versicherungsschein deutlich auf die Abweichung, die Rechtsfolgen und Ihr Widerspruchsrecht hin. Die Abweichung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats ab Zugang des Versicherungsscheins in Textform widersprechen.
Kann ich meine Angaben nach dem Absenden des Online-Antrags noch ändern?
Nein. Sobald Sie den Antrag gesandt haben, können Sie Ihre Eingaben nicht mehr ändern. Vor dem Absenden sollten Sie Ihre Eingaben sorgfältig prüfen und bei Bedarf korrigieren.
Wie kommt ein Vertrag über neue Digital-Leistungen zustande?
Wenn der Versicherer oder ein Dienstleister neue Digital-Leistungen anbietet und Ihr Fahrzeug dafür geeignet ist, werden Sie informiert. Sie entscheiden selbst, ob Sie die Leistungen wünschen; der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Versicherer oder der Dienstleister Ihren Antrag annimmt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026