Wer mit der Neodigital-Assistance mehr als 50 km vom Wohnsitz entfernt akut erkrankt, sich verletzt oder verstirbt, bekommt Hilfe rund um Krankenrücktransport, Krankenbesuch, Rückholen von Kindern und Kinderbetreuung. Übernommen werden ein medizinisch notwendiger Rücktransport ins Krankenhaus in Deutschland, Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche bis 600 Euro sowie die Rückholung und Betreuung von Kindern.
Sie sind mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt unterwegs und verletzen sich oder erkranken akut und unerwartet? Dann leisten wir:
Krankenrücktransport
Wir lassen Sie in ein Krankenhaus in Deutschland transportieren und bezahlen die Kosten, wenn Art und Zeitpunkt des Rücktransports medizinisch notwendig sind.
Krankenbesuch
Sie müssen länger als 2 Wochen im Krankenhaus bleiben? Dann bezahlen wir Fahrt- und Übernachtungskosten für Krankenhausbesuche durch Angehörige und Freunde. Wir zahlen maximal 600 € insgesamt.
Rückholen von Kindern
Können minderjährige Kinder durch Sie oder ihre Begleitperson wegen Krankheit, Verletzung oder Tod nicht mehr betreut werden? Dann lassen wir die Kinder durch eine Begleitperson an den Wohnsitz zurückholen und bezahlen die Rückholkosten.
Organisieren Sie die Rückholung der Kinder selbst? Dann bezahlen wir zusätzlich für die Anfahrt der Begleitperson vom Wohnsitz zum Schadenort pauschal 1 €/km.
Wir leisten auch für volljährige Kinder, wenn diese auf Grund einer Behinderung auf ständige Betreuung angewiesen sind.
Kinderbetreuung nach Rückholung
Haben wir Ihre Kinder an den Wohnort zurückgeholt und ist deren Betreuung nicht sichergestellt? Dann haben Sie ab erfolgter Rückholung an den Wohnort Anspruch auf Kinderbetreuung für bis zu 48 Stunden. Wir organisieren die Betreuung und zahlen deren Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Diese Leistung greift, wenn Sie auf einer Reise mehr als 50 km vom Wohnsitz entfernt akut erkranken oder sich verletzen. Der Versicherer übernimmt dann einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport in ein Krankenhaus in Deutschland und beteiligt sich bei einem längeren Krankenhausaufenthalt an den Besuchskosten. Zusätzlich wird die Rückholung minderjähriger oder betreuungsbedürftiger Kinder sowie deren anschließende Betreuung am Wohnort organisiert und bezahlt.
Häufige Fragen
Ab welcher Entfernung vom Wohnsitz greift diese Hilfe?
Die Leistungen greifen, wenn Sie mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt unterwegs sind und sich akut und unerwartet verletzen oder erkranken.
Wie hoch ist die Erstattung für Krankenhausbesuche durch Angehörige?
Wenn Sie länger als 2 Wochen im Krankenhaus bleiben müssen, werden Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch Angehörige und Freunde übernommen, maximal 600 € insgesamt.
Was passiert mit meinen Kindern, wenn ich sie nicht mehr betreuen kann?
Können minderjährige Kinder wegen Krankheit, Verletzung oder Tod nicht mehr betreut werden, werden sie durch eine Begleitperson an den Wohnsitz zurückgeholt und die Rückholkosten übernommen. Organisieren Sie die Rückholung selbst, werden zusätzlich pauschal 1 €/km für die Anfahrt der Begleitperson vom Wohnsitz zum Schadenort bezahlt. Für volljährige Kinder gilt dies, wenn sie wegen einer Behinderung auf ständige Betreuung angewiesen sind.
Gibt es nach der Rückholung der Kinder eine Betreuung?
Ja. Wenn die Kinder an den Wohnort zurückgeholt wurden und ihre Betreuung nicht sichergestellt ist, besteht ab erfolgter Rückholung Anspruch auf Kinderbetreuung für bis zu 48 Stunden. Die Betreuung wird organisiert und die Kosten übernommen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026