Bleibt Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall mehr als 50 km vom Wohnsitz entfernt liegen oder wurde es entwendet, hilft Ihnen die Neodigital im Kfz-Schutzbrief mit einem ganzen Bündel an Leistungen: Sie können zwischen Mietwagen-Service (bis 80 € je Tag für maximal 7 Tage), Weiter- oder Rückfahrt-Service mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungs-Service (bis 100 € je Nacht) wählen. Hinzu kommen Kurzfahrten, Fahrzeugtransport, Verzollung oder Verschrottung im Ausland, das Abholen des Fahrzeugs bei Fahrerausfall sowie die Versorgung eines mitreisenden Haustiers. Auch ein gebrochener Fahrradträger wird abtransportiert.
Diese Leistungen erhalten Sie, wenn eine der folgenden Situationen eintritt:
- Ihr Fahrzeug steht Ihnen nach einer Panne oder einem Unfall nicht wieder fahrbereit zur Verfügung, oder
- Ihr Fahrzeug wurde entwendet.
Mietwagen-Service
Wir helfen Ihnen, einen Mietwagen (Pkw) anzumieten. Und wir bezahlen die Mietwagenkosten bis maximal 80 € je Tag für bis zu 7 Tage.
Bei einem Schadenfall im Ausland bezahlen wir die Mietwagenkosten für die Fahrt zum Wohnsitz bis maximal 1.000 €, unabhängig von der Anzahl der Tage.
Wir übernehmen jedoch keine Mietwagenkosten, wenn Sie den Weiter- und Rückfahrt-Service wählen.
Hinweis: Beim Mietwagenunternehmen müssen Sie in der Regel eine gültige Kreditkarte als Sicherheit vorlegen.
Weiter- oder Rückfahrt-Service
Wir organisieren folgende Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und bezahlen die Fahrt- bzw. Flugkosten für:
- die Weiterfahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder zu Ihrem Zielort innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs des Schutzbriefs für alle Fahrzeuginsassen,
- die Rückfahrt vom Zielort zum Schadenort für alle Fahrzeuginsassen, wenn das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht,
- die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz für alle Fahrzeuginsassen, wenn das Fahrzeug immer noch nicht fahrbereit zur Verfügung steht,
- die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrzeugs vom Schadenort durch eine Person.
Unter öffentlichen Verkehrsmitteln sind beim Weiter- oder Rückfahrt-Service beispielsweise Bahnen (1. Klasse) und Busse oder das Flugzeug (Economy Class) zu verstehen.
Wir übernehmen jedoch keine Weiter- und Rückfahrkosten, wenn Sie den Mietwagen-Service wählen.
Übernachtungs-Service
Wir vermitteln eine Übernachtungsmöglichkeit und bezahlen maximal 3 Übernachtungen.
Liegt ein Totalschaden am Fahrzeug vor oder wurde es entwendet, bezahlen wir 2 weitere Übernachtungen. Wir übernehmen maximal 100 € je Übernachtung (mit Frühstück) und Person.
Wir bezahlen jedoch nur eine Übernachtung, wenn Sie den Mietwagen-Service oder den Weiter- und Rückfahrt-Service wählen.
Kurzfahrten
Müssen Sie für zusätzliche Fahrten öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen? Dann bezahlen wir die Fahrtkosten insgesamt bis maximal 50 €.
Fahrzeugtransport-Service
Was geschieht, wenn Ihr Fahrzeug an dem inländischen Schadenort oder in dessen Nähe auch am Folgetag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann? Oder wenn Ihr Fahrzeug an dem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von 3 Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden kann?
Dann lassen wir Ihr Fahrzeug in Ihrem Auftrag zu einer Werkstatt Ihrer Wahl transportieren. Dies geschieht jedoch nur, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten geringer sind als die Kosten für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug, also kein Totalschaden vorliegt.
Wir übernehmen maximal die Kosten, wie sie für den Rücktransport des Fahrzeugs an den Wohnsitz durch unsere Dienstleister anfallen würden.
Wenn der Schadenort im Ausland liegt, gilt außerdem: Wir übernehmen auch die Kosten für die Diagnose, ob das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden kann. Diese Kosten zahlen wir bis maximal 100 €.
Verzollen oder Verschrotten des Fahrzeugs
Muss Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland verzollt werden? Dann unterstützen wir Sie dabei und bezahlen die Verfahrensgebühren (ohne Zoll, ohne Steuern).
Oder lassen Sie Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland verschrotten? Dann bezahlen wir die Kosten.
Abholen des Fahrzeugs
Fällt der Fahrer unerwartet (z. B. durch Krankheit) länger als 3 Tage aus und kann auch kein anderer Insasse Ihr Fahrzeug zurückfahren? Dann lassen wir es auf unsere Kosten zusammen mit den Insassen an den Wohnsitz zurückbringen.
Oder organisieren Sie die Abholung des Fahrzeugs und der Fahrzeuginsassen zurück an den Wohnsitz selbst? Dann bezahlen wir pauschal 1 €/km für die Anfahrt vom Wohnsitz bis zum Schadenort.
Außerdem vermitteln wir für die Fahrzeuginsassen eine Übernachtungsmöglichkeit und bezahlen maximal 3 Übernachtungen bis zu ihrer Abholung. Wir übernehmen maximal 100 € je Übernachtung (mit Frühstück) und Person.
Muss das Fahrzeug untergestellt werden? Dann bezahlen wir die Unterstellkosten – im Inland maximal 2 Wochen, im Ausland maximal 4 Wochen.
Versorgen eines mitreisenden Haustiers
Kann Ihr Haustier (beispielsweise ein Hund oder eine Katze) weder von Ihnen noch von einem Mitreisenden versorgt werden? Dann lassen wir es auf unsere Kosten an den Wohnsitz zurücktransportieren. Außerdem lassen wir das Tier an Ihrem Wohnsitz versorgen und bezahlen die Unterbringungskosten maximal 2 Wochen.
Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt unterwegs? Und es kommt dazu, dass Ihr am Fahrzeug mitgeführter Fahrradträger bricht und sich vom Fahrzeug löst? Dann erbringen wir folgende Leistung:
Abtransport
Wenn Sie uns die Organisation überlassen: Dann schicken wir Ihnen ein geeignetes Fahrzeug zum Abtransport an den Schadenort. Und wir lassen Ihren Fahrradträger in die nächstgelegene, geeignete Werkstatt oder zur nächstgelegenen Entsorgungsstelle abtransportieren. Hatten Sie auf dem Fahrradträger auch Fahrräder mitgeführt? Dann gilt für diese das Gleiche.
Rufen Sie selbst oder ein Dritter ein Abschleppfahrzeug an den Schadenort? Oder kümmern Sie sich selbst um den Abtransport? Dann bezahlen wir maximal 200 €.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das Auto nach einer Panne, einem Unfall oder Diebstahl mehr als 50 km vom Wohnsitz entfernt nicht mehr fahrbereit ist, können Sie zwischen mehreren Hilfen wählen: einem Mietwagen, der Weiter- oder Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einer Übernachtung. Manche dieser Leistungen schließen sich gegenseitig aus, und jede hat feste Höchstbeträge. Zusätzlich gibt es Unterstützung beim Fahrzeugtransport, beim Verzollen oder Verschrotten im Ausland, beim Abholen des Fahrzeugs bei Ausfall des Fahrers, bei der Versorgung eines Haustiers sowie beim Abtransport eines gebrochenen Fahrradträgers.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Mietwagenkosten, die übernommen werden?
Ein Mietwagen (Pkw) wird bis maximal 80 € je Tag für bis zu 7 Tage bezahlt. Bei einem Schadenfall im Ausland werden die Mietwagenkosten für die Fahrt zum Wohnsitz bis maximal 1.000 € übernommen, unabhängig von der Anzahl der Tage. Wählen Sie stattdessen den Weiter- und Rückfahrt-Service, gibt es keine Mietwagenkosten.
Wie viele Übernachtungen werden bezahlt?
Es werden maximal 3 Übernachtungen vermittelt und bezahlt. Bei Totalschaden oder Entwendung kommen 2 weitere Übernachtungen hinzu. Pro Übernachtung mit Frühstück und Person werden maximal 100 € übernommen. Wählen Sie den Mietwagen-Service oder den Weiter- und Rückfahrt-Service, wird nur eine Übernachtung bezahlt.
Was passiert, wenn der Fahrer krank wird und das Auto nicht zurückfahren kann?
Fällt der Fahrer unerwartet länger als 3 Tage aus und kann kein anderer Insasse das Fahrzeug zurückfahren, wird es auf Kosten des Versicherers samt Insassen an den Wohnsitz zurückgebracht. Organisieren Sie die Abholung selbst, werden pauschal 1 €/km für die Anfahrt vom Wohnsitz bis zum Schadenort bezahlt.
Was gilt, wenn der Fahrradträger unterwegs abbricht?
Sind Sie mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt und der mitgeführte Fahrradträger bricht und löst sich, wird auf Wunsch ein geeignetes Fahrzeug zum Abtransport geschickt und der Träger zu Werkstatt oder Entsorgungsstelle gebracht – ebenso mitgeführte Fahrräder. Kümmern Sie sich selbst darum, werden maximal 200 € bezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026