In der Kaskoversicherung von Neodigital sind das Fahrzeug samt fest eingebauten Bestandteilen, bestimmtes Zubehör wie Kindersitze, Schutzhelme und Motorrad-Schutzbekleidung sowie die private Ladeausrüstung für Elektro- und Hybridfahrzeuge versichert. Für Wallboxen, mobile Ladegeräte, Ladekabel und Ladekarten gilt eine Entschädigungsgrenze von 5.000 Euro je Schadenfall, während lose Sachen wie Gepäck oder mobile Geräte grundsätzlich nicht versicherbar sind.
In der Kaskoversicherung sind versichert:
- Ihr Fahrzeug und seine Bestandteile
- Zubehör
- Private Ladeausrüstung
Für welche Schadenereignisse Versicherungsschutz besteht, ist für die Teilkasko und für die Vollkasko jeweils gesondert geregelt. Welchen Versicherungsumfang Sie gegebenenfalls mit uns vereinbart haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Ihr Fahrzeug und seine Bestandteile
Sie haben Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug. Bestandteile Ihres Fahrzeugs sind wie Ihr Fahrzeug versichert. Voraussetzungen für die Mitversicherung sind:
- Die Bestandteile sind nach dem Gesetz zulässig und
- sie sind im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut.
Beispiele: Bordelektronik, integrierte Verglasung, integrierte Fahrzeugassistenz- und Infotainmentsysteme, Akku zum Antrieb des Elektrofahrzeugs, integrierte Innen- und Außenausstattung (ohne lose Sachen). Aber auch Dach-/Heckträger (etwa Fahrradträger), Dachkoffer oder Vorzelt.
Zubehör
Auch bestimmtes Zubehör ist mitversichert. Die Mitversicherung setzt Folgendes voraus: Für den Schaden war ein Ereignis ursächlich, das gleichzeitig einen versicherten Kaskoschaden am bei uns versicherten Fahrzeug verursacht hat. Versicherungsschutz besteht für:
- Kindersitze
- Schutzhelme
- Motorrad-Schutzbekleidung des Fahrers und des Beifahrers bei Krafträdern (einschließlich Leicht- und Kleinkrafträdern), Quads und Trikes, zum Beispiel Motorrad-Stiefel oder Motorrad-Jacke
- Sachen, deren Mitführen gesetzlich vorgeschrieben ist oder die dem Betrieb des Fahrzeugs oder der Pannenhilfe dienen (zum Beispiel mobile Ladegeräte)
Hinweis für Elektro- und Hybridfahrzeuge: Fest installierte Ladeeinrichtungen, wie etwa eine Wallbox, sind kein Zubehör. Für sie besteht aber Versicherungsschutz als private Ladeausrüstung.
Private Ladeausrüstung
Für die private Ladeausrüstung Ihres bei uns versicherten Elektro- oder Hybridfahrzeugs gilt: Sie haben Versicherungsschutz für
- fest installierte Wallboxen und Induktionsplatten
- mobile Ladegeräte
- Ladekabel und Ladekarten
Die Entschädigung ist auf insgesamt 5.000 € je Schadenfall begrenzt. Die Mitversicherung setzt zudem Folgendes voraus: Sie sind der Eigentümer dieser Sachen. Für diese Sachen besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz (zum Beispiel über eine Gebäude- oder eine Hausratversicherung). Für Ladekabel und Ladekarten leisten wir ohne diese Einschränkungen.
Sofern gleichzeitig Versicherungsschutz über die Regelungen zur Mitversicherung von Zubehör besteht, wenden wir die für Sie günstigere Bestimmung zum Zubehör an.
Nicht versicherbare Sachen
Alle anderen Sachen sind nicht versicherbar. Beispiele: Brieftasche, Brille, Geschirr, Gepäck, Nahrungsmittel, Ladung, Tasche, mobile technische Geräte, Sportgeräte, Zahlungsmittel.
Aber: In der NEO L Leistungserweiterung sind diese Sachen versichert, wenn die Voraussetzungen der Eigenschadenversicherung vorliegen.
Was bedeutet das konkret?
Die Kaskoversicherung schützt Ihr Fahrzeug samt fest eingebauten oder angebauten Bestandteilen sowie ausgewähltes Zubehör wie Kindersitze, Schutzhelme und Motorrad-Schutzbekleidung. Auch die private Ladeausrüstung für Elektro- und Hybridfahrzeuge ist mitversichert, allerdings nur bis 5.000 € je Schadenfall und nur, wenn Sie Eigentümer sind und kein anderer Schutz besteht. Lose Gegenstände wie Gepäck, Brille oder Zahlungsmittel sind grundsätzlich nicht versicherbar, außer in der NEO L Leistungserweiterung unter bestimmten Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Ist ein Kindersitz in der Kaskoversicherung mitversichert?
Ja, Kindersitze zählen zum mitversicherten Zubehör. Voraussetzung ist, dass das schadenverursachende Ereignis gleichzeitig einen versicherten Kaskoschaden am versicherten Fahrzeug verursacht hat.
Bis zu welchem Betrag ist die private Ladeausrüstung meines E-Autos versichert?
Die Entschädigung für die private Ladeausrüstung ist auf insgesamt 5.000 € je Schadenfall begrenzt. Voraussetzung ist, dass Sie Eigentümer sind und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Für Ladekabel und Ladekarten gelten diese Einschränkungen nicht.
Ist mein Gepäck oder meine Brille im Fahrzeug mitversichert?
Nein, lose Sachen wie Brieftasche, Brille, Gepäck, Tasche, mobile technische Geräte oder Zahlungsmittel sind grundsätzlich nicht versicherbar. In der NEO L Leistungserweiterung sind sie jedoch versichert, wenn die Voraussetzungen der Eigenschadenversicherung vorliegen.
Zählt eine fest installierte Wallbox zum Zubehör?
Nein, fest installierte Ladeeinrichtungen wie eine Wallbox gelten nicht als Zubehör. Für sie besteht jedoch Versicherungsschutz als private Ladeausrüstung.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026