Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital sind bestimmte Schäden ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, etwa vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführte Schäden, Schäden aus Motorsportveranstaltungen mit eigener Motorsporthaftpflichtversicherung, Schäden am eigenen versicherten Fahrzeug sowie Schäden durch Kernenergie. Auch beförderte Sachen und Schäden zwischen mitversicherten Personen und Halter oder Eigentümer sind grundsätzlich nicht gedeckt, wobei es einzelne Rückausnahmen gibt.
Kein Versicherungsschutz besteht:
- Für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
- Für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
- Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs.
- Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen Anhängers oder abgeschleppten Fahrzeugs. Aber: Versicherungsschutz besteht, wenn ein betriebsunfähiges Fahrzeug als Hilfeleistung und ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird.
- Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Aber: Versichert sind Sachen, die berechtigte Insassen üblicherweise oder zum persönlichen Gebrauch dabei haben.
- Für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt.
- Für Schäden durch Kernenergie.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt listet auf, welche Schäden nicht vom Versicherungsschutz erfasst sind. Dazu zählen unter anderem vorsätzlich und widerrechtlich verursachte Schäden, Schäden am eigenen versicherten Fahrzeug, Schäden durch Kernenergie sowie bestimmte Motorsportschäden. Für abgeschleppte betriebsunfähige Fahrzeuge und für übliche oder zum persönlichen Gebrauch mitgeführte Sachen berechtigter Insassen gelten jedoch Rückausnahmen, bei denen weiterhin Versicherungsschutz besteht.
Häufige Fragen
Sind vorsätzlich verursachte Schäden abgedeckt?
Nein. Für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen, besteht kein Versicherungsschutz.
Gilt der Versicherungsschutz beim Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs?
Grundsätzlich sind Schäden an einem abgeschleppten Fahrzeug ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein betriebsunfähiges Fahrzeug als Hilfeleistung und ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird.
Sind Sachen versichert, die im Fahrzeug transportiert werden?
Beförderte Sachen sind grundsätzlich nicht versichert. Ausgenommen sind jedoch Sachen, die berechtigte Insassen üblicherweise oder zum persönlichen Gebrauch dabei haben.
Besteht Versicherungsschutz bei Motorsportveranstaltungen?
Für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten besteht kein Schutz, wenn das Fahrzeug in einem abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und dafür eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026