Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital besteht bereits vorläufiger Versicherungsschutz, sobald Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer mitgeteilt wird – noch bevor der Beitrag gezahlt ist. Der Schutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit der Zulassung des Fahrzeugs unter dieser Nummer. Für die Kasko gilt der vorläufige Schutz nur bei ausdrücklicher Zusage. Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Schutz rückwirkend entfallen, und für die Dauer des vorläufigen Schutzes ist ein zeitanteiliger Beitrag fällig.
Bevor der Beitrag gezahlt ist, besteht nach den folgenden Bestimmungen vorläufiger Versicherungsschutz:
- In den vereinbarten Versicherungsarten besteht vorläufiger Versicherungsschutz, sobald wir Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer nennen. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigungs-Nummer zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
- Ausnahme: In der Kasko besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt dann zum vereinbarten Zeitpunkt.
Sobald Sie den ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
Obwohl wir Ihren Antrag auf endgültigen Versicherungsschutz unverändert angenommen haben, kann der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend entfallen. Das geschieht unter folgenden Voraussetzungen:
- Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wurde nicht rechtzeitig gezahlt.
- Sie haben die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten.
In diesem Fall haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz.
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von 2 Wochen ab Zugang der Kündigung in Textform bei Ihnen wirksam.
Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
Für den Zeitraum, in dem vorläufiger Versicherungsschutz besteht, müssen Sie einen Beitrag zahlen. Er entspricht zeitanteilig dem Jahresbeitrag für den endgültigen Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Sie sind schon versichert, bevor Sie den Beitrag bezahlt haben, sobald Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer genannt wird. In der Kasko gilt das nur, wenn es ausdrücklich zugesagt wurde. Zahlen Sie den ersten Beitrag rechtzeitig, wird aus dem vorläufigen der endgültige Schutz; zahlen Sie schuldhaft nicht rechtzeitig, entfällt der Schutz rückwirkend. Für die Zeit des vorläufigen Schutzes ist ein zeitanteiliger Beitrag zu zahlen, und beide Seiten können jederzeit kündigen.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich versichert, wenn ich den Beitrag noch nicht gezahlt habe?
Sobald Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer genannt wird, besteht vorläufiger Versicherungsschutz. Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung dieser Nummer zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt er zum vereinbarten Zeitpunkt.
Gilt der vorläufige Versicherungsschutz auch in der Kasko?
In der Kasko besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Er beginnt dann zum vereinbarten Zeitpunkt.
Kann der vorläufige Schutz nachträglich wegfallen?
Ja. Wenn der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde und Sie diese verspätete Zahlung zu vertreten haben, entfällt der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend. Dann haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz.
Muss ich für die Zeit des vorläufigen Versicherungsschutzes zahlen?
Ja. Für den Zeitraum, in dem vorläufiger Versicherungsschutz besteht, ist ein Beitrag zu zahlen, der zeitanteilig dem Jahresbeitrag für den endgültigen Versicherungsschutz entspricht.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026