Bei Neodigital in der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich die maximale Zahlung für ein Schadenereignis nach den vereinbarten Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Versicherungsschein stehen. Ansprüche können Sie direkt beim Versicherer geltend machen, und mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache zählen als ein Schadenereignis.
Sie können Ihre Ansprüche direkt bei uns geltend machen.
Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit uns in der Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug vereinbart haben. Die Versicherungssummen stehen im Versicherungsschein.
Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.
Leistungen werden auf die Kfz-Haftpflichtversicherungssummen angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt für ein Schadenereignis höchstens die Versicherungssummen, die für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbart wurden. Diese Summen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Treffen mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden mit derselben Ursache zusammen, werden sie als ein einziges Schadenereignis behandelt. Ihre Ansprüche können Sie direkt beim Versicherer stellen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Zahlung bei einem Schaden?
Die Zahlungen sind je Schadenereignis auf die Höhe der Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt, die in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbart wurden.
Wo finde ich die vereinbarten Versicherungssummen?
Die Versicherungssummen stehen im Versicherungsschein.
Zählen mehrere zusammenhängende Schäden einzeln oder gemeinsam?
Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.
Kann ich meine Ansprüche direkt beim Versicherer geltend machen?
Ja, Sie können Ihre Ansprüche direkt beim Versicherer geltend machen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026