Wenn bei Neodigital ein Dritter Ihnen aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder Hilfe verpflichtet ist, gehen dessen Ansprüche im Schadenfall den Leistungspflichten des Versicherers vor – wenden Sie sich nach einem Schadenereignis jedoch zuerst an den Versicherer, ist dieser Ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet.
Ist im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber auf Grund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet? Dann gehen insoweit diese Ansprüche den Leistungsverpflichtungen des Versicherers vor.
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an den Versicherer, ist dieser Ihnen gegenüber jedoch zur Leistung verpflichtet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen ein Dritter — etwa aus einem Vertrag oder wegen einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein — im Schadenfall zur Leistung oder Hilfe verpflichtet ist, hat dieser Anspruch Vorrang vor der Leistung des Versicherers. Melden Sie sich nach einem Schadenereignis aber zuerst beim Versicherer, muss dieser Ihnen gegenüber trotzdem leisten.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein Dritter zur Leistung verpflichtet ist?
Ist ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder Hilfe verpflichtet, gehen diese Ansprüche insoweit den Leistungsverpflichtungen des Versicherers vor.
Muss der Versicherer trotzdem leisten, wenn ich mich zuerst an ihn wende?
Ja. Wenn Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an den Versicherer wenden, ist dieser Ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet.
Auf welcher Grundlage kann ein Dritter zur Leistung verpflichtet sein?
Ein Dritter kann aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet sein.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026