Wer bei der Neodigital Kfz-Versicherung einen Schaden hat, für den ein Dritter wie der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners oder der Autohersteller aufkommen muss, kann trotzdem seinen eigenen Versicherer in Anspruch nehmen: Die Ansprüche gegen den Dritten gehen zwar vor, doch wenn Sie sich im Schadenfall an Neodigital wenden, wird zunächst aus Ihrer Kasko gezahlt und das Geld anschließend beim Eintrittspflichtigen zurückgeholt – ohne Belastung Ihres Schadenfreiheitsrabatts bei vollem Rückerhalt.
Haben Sie gegenüber einem Dritten Anspruch auf Ersatz des Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche Leistungen? Dann gehen diese Ansprüche insoweit unseren Leistungspflichten vor. Wenden Sie sich im Schadenfall aber an uns, sind wir Ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet.
Wer ist Dritter? Dritter ist beispielsweise der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners oder der Autohersteller.
Beispiele
- Bei einem Verkehrsunfall wird Ihr Fahrzeug beschädigt. Die Schadenregulierung des Kfz-Haftpflichtversicherers des Unfallgegners dauert länger als erwartet. Deshalb wenden Sie sich an uns. Wir informieren Sie, was Sie von uns erwarten können, und bezahlen Ihren Fahrzeugschaden aus Ihrer Vollkasko – nach den mit Ihnen in der Vollkasko vereinbarten Bestimmungen. Anschließend verlangen wir unser Geld vom gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer zurück, soweit der Schaden von der Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst ist.
- Infolge eines Verkehrsunfalls muss der Antriebs-Akku Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs separat entsorgt werden. Deswegen wenden Sie sich an uns. Wir zahlen die Entsorgungskosten aus Ihrer Kasko – nach den mit Ihnen in der Kasko vereinbarten Bestimmungen. Anschließend verlangen wir unser Geld vom Eintrittspflichtigen zurück, also etwa vom Autohersteller oder seinem Versicherer.
Ihr Vorteil
Sie als Versicherungsnehmer oder als mitversicherte Person haben die Wahl, ob Sie sich im Schadenfall an uns oder an den Dritten wenden wollen. Zusätzlich gilt bei einem Vollkasko-Schadenereignis: Erhalten wir unsere Leistung voll zurück, wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein anderer für Ihren Schaden aufkommen muss, etwa der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners oder der Autohersteller, hat dieser Anspruch grundsätzlich Vorrang vor der Leistung Ihres eigenen Versicherers. Sie können sich im Schadenfall aber trotzdem an uns wenden, dann leisten wir aus Ihrer Kasko und holen uns das Geld anschließend beim Verantwortlichen zurück. Sie haben also die freie Wahl, an wen Sie sich wenden. Bekommen wir bei einem Vollkasko-Schaden unsere Leistung vollständig erstattet, bleibt Ihr Schadenfreiheitsrabatt unbelastet.
Häufige Fragen
Muss ich mich zuerst an den Verursacher wenden oder darf ich direkt meinen Versicherer nutzen?
Sie haben die Wahl. Als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person können Sie sich im Schadenfall entweder an uns oder an den Dritten wenden. Wenden Sie sich an uns, sind wir Ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet.
Wer gilt hier als Dritter?
Dritter ist zum Beispiel der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners oder der Autohersteller.
Was passiert mit meinem Schadenfreiheitsrabatt, wenn wir über die Vollkasko regulieren?
Bei einem Vollkasko-Schadenereignis wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet, wenn wir unsere Leistung voll zurückerhalten.
Holt sich der Versicherer das gezahlte Geld anschließend zurück?
Ja. Nachdem wir aus Ihrer Kasko geleistet haben, verlangen wir unser Geld vom Eintrittspflichtigen zurück, etwa vom gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer oder vom Autohersteller beziehungsweise dessen Versicherer, soweit der Schaden davon umfasst ist.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026