Beim Kfz-Schutzbrief der Neodigital umfasst der Versicherungsschutz das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug sowie mitgeführtes Gepäck, einen Wohnwagen, Gepäck- oder Bootsanhänger mit starrer Deichsel und einer Achse, einen Fahrradträger und die mitgeführte Ladung – ausgenommen ist jedoch Ladung für gewerbliche Zwecke.
Versichert sind:
- das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug
- mitgeführtes Gepäck
- ein mitgeführter Wohnwagen oder ein Gepäckanhänger oder ein Bootsanhänger mit starrer Deichsel und einer Achse
- ein mitgeführter Fahrradträger
- Ladung, die von dem versicherten Fahrzeug oder Fahrzeuggespann mitgeführt wird, jedoch keine Ladung für gewerbliche Zwecke
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt für das Fahrzeug, das im Versicherungsschein steht. Zusätzlich sind mitgeführtes Gepäck, ein Wohnwagen, ein Gepäck- oder Bootsanhänger mit starrer Deichsel und einer Achse sowie ein Fahrradträger eingeschlossen. Auch die mitgeführte Ladung ist versichert – allerdings nicht, wenn sie für gewerbliche Zwecke bestimmt ist.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge und Zusätze sind mitversichert?
Versichert sind das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug, mitgeführtes Gepäck, ein Wohnwagen oder ein Gepäck- oder Bootsanhänger mit starrer Deichsel und einer Achse, ein Fahrradträger sowie die mitgeführte Ladung.
Ist ein Anhänger im Versicherungsschutz enthalten?
Ja, ein mitgeführter Wohnwagen oder ein Gepäckanhänger oder ein Bootsanhänger ist versichert, sofern er eine starre Deichsel und eine Achse hat.
Ist auch die transportierte Ladung versichert?
Die vom versicherten Fahrzeug oder Fahrzeuggespann mitgeführte Ladung ist versichert. Ausgenommen ist jedoch Ladung, die für gewerbliche Zwecke mitgeführt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026