Wer bei der Neodigital eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss den Versicherer innerhalb einer Woche informieren, sobald Ansprüche gegen ihn erhoben werden – und bei gerichtlichen Ansprüchen wie Klage oder Mahnbescheid sogar unverzüglich melden. Der Versicherer übernimmt dann die Führung des Rechtsstreits, darf einen Rechtsanwalt beauftragen, und bei drohendem Fristablauf muss der Versicherungsnehmer selbst fristgerecht per Rechtsbehelf reagieren, wenn keine Weisung vorliegt.
Sie müssen uns innerhalb von einer Woche informieren, wenn gegen Sie Ansprüche geltend gemacht werden.
Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
Sie müssen uns unverzüglich anzeigen, wenn ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht wird (z. B. durch Klage oder Mahnbescheid).
Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sie müssen ihm Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen.
Bei drohendem Fristablauf
Haben Sie eine Klage, einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde erhalten? Oder wird im Rahmen eines gegen Sie gerichteten Strafverfahrens ein vermögensrechtlicher Anspruch geltend gemacht? Dann müssen Sie fristgerecht per Rechtsbehelf dagegen vorgehen, wenn Ihnen bis spätestens 2 Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt.
Was bedeutet das konkret?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie den Versicherer melden, sobald jemand Ansprüche gegen Sie stellt – bei außergerichtlichen Ansprüchen innerhalb einer Woche, bei gerichtlichen Ansprüchen unverzüglich. Die Führung des Rechtsstreits überlassen Sie dem Versicherer, der auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt beauftragen darf und dem Sie Vollmacht, Auskünfte und Unterlagen geben müssen. Erhalten Sie eine Klage, einen Mahnbescheid oder einen Behördenbescheid und liegt Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung vor, müssen Sie selbst fristgerecht mit einem Rechtsbehelf reagieren.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich melden, wenn jemand Ansprüche gegen mich stellt?
Sie müssen den Versicherer innerhalb einer Woche informieren, wenn gegen Sie Ansprüche geltend gemacht werden. Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen – etwa durch Klage oder Mahnbescheid – müssen Sie es unverzüglich anzeigen.
Wer kümmert sich um den Rechtsstreit, wenn ich verklagt werde?
Sie müssen dem Versicherer die Führung des Rechtsstreits überlassen. Der Versicherer darf auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt beauftragen; ihm müssen Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen.
Was muss ich tun, wenn eine Frist abzulaufen droht?
Wenn Sie eine Klage, einen Mahnbescheid oder einen Behördenbescheid erhalten haben oder in einem Strafverfahren gegen Sie ein vermögensrechtlicher Anspruch geltend gemacht wird, müssen Sie fristgerecht per Rechtsbehelf dagegen vorgehen, sofern Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung des Versicherers vorliegt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026