Bei Neodigital darf der Versicherer künftig eine Zahlung per Banküberweisung verlangen, wenn ein fälliger Beitrag nicht per SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Das gilt, wenn das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder der Einzug aus anderen Gründen scheitert, die dem Versicherungsnehmer zuzurechnen sind.
Sie haben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, damit der fällige Beitrag von Ihrem Bankkonto eingezogen werden kann. Der Versicherer darf von Ihnen verlangen, dass Sie künftig durch Banküberweisung bezahlen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Sie haben das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen.
- Der Beitrag kann aus anderen Gründen nicht eingezogen werden, die Sie sich zurechnen lassen müssen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie den Beitrag eigentlich per Lastschrift zahlen, das aber nicht mehr klappt, kann der Versicherer auf Überweisung umstellen. Das ist der Fall, wenn Sie das Lastschriftmandat widerrufen haben oder der Einzug aus Gründen scheitert, für die Sie verantwortlich sind. Dann müssen Sie den Beitrag künftig selbst überweisen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mein Lastschriftmandat widerrufe?
Dann darf der Versicherer verlangen, dass Sie den Beitrag künftig durch Banküberweisung zahlen.
Kann der Versicherer die Zahlungsart auf Überweisung umstellen?
Ja, das darf er verlangen, wenn das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder der Beitrag aus Gründen nicht eingezogen werden kann, die Sie sich zurechnen lassen müssen.
Gilt die Umstellung auf Überweisung auch, wenn der Einzug aus anderen Gründen scheitert?
Ja, wenn der Beitrag aus Gründen nicht eingezogen werden kann, die Ihnen zuzurechnen sind, darf der Versicherer künftig eine Zahlung per Banküberweisung verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026