Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital sind Brems-, Betriebs- und Bruchschäden am versicherten Fahrzeug abgedeckt, also Schäden, die beim Betrieb entstehen, ohne dass ein Unfall vorliegt. Ersetzt werden etwa durch Vollbremsung beschädigte Reifen, Folgen von Bedienungsfehlern oder der Ladung sowie Brüche durch Materialfehler oder Überbeanspruchung – wobei bestimmte Motor-, Getriebe- und Verschleißschäden ausgeschlossen bleiben.
Wir ersetzen Brems-, Betriebs- und Bruchschäden am bei uns versicherten Fahrzeug oder seinen Bestandteilen. Das sind Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs eintreten, ohne dass ein Unfall vorliegt. Dafür gelten die folgenden Bestimmungen.
Ein Bremsschaden ist ein Schaden, der unmittelbar durch das Abbremsen entsteht.
Beispiel:
- Sie machen eine Vollbremsung, und dadurch werden die Reifen beschädigt.
Ein Betriebsschaden ist ein Schaden, der unmittelbar durch Bedienungsfehler oder die Ladung verursacht wird.
Beispiele:
- Sie betanken Ihr Fahrzeug mit Benzin statt Diesel.
- Dachgepäck löst sich und beschädigt Lack oder Karosserie.
- Sie haben im Möbelhaus eingekauft. Die geladenen Pakete verrutschen bei einem Kurvenmanöver und richten Schaden am Fahrzeuginneren an.
Hinweis: Kein Betriebsschaden ist beispielsweise der bloße Verlust der Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs oder seiner Bestandteile.
Ein Bruchschaden ist ein Bruch, der unmittelbar auf Materialfehler oder Überbeanspruchung zurückzuführen ist.
Beispiele:
- Ihr am Fahrzeug befestigter Fahrradträger bricht.
- Ihre Radaufhängung bricht.
Für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden gelten die genannten Ausschlüsse. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz für:
- Schäden an Motoren und Getrieben, einschließlich Gelenk- und Antriebswellen sowie Differentialen und Vorgelegen.
- Schäden durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache.
- Schäden durch allmähliche Einwirkung.
Hinweis: Der Versicherungsschutz ergänzt Ihre Vollkasko. Schäden am Fahrzeug durch geplatzte Reifen oder Gespannschäden sind bereits anderweitig versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kommt für bestimmte Schäden auf, die im laufenden Betrieb des Fahrzeugs entstehen, obwohl kein Unfall passiert ist. Dazu zählen Schäden durch das Abbremsen, durch Bedienungsfehler oder die Ladung sowie Brüche durch Materialfehler oder Überbeanspruchung. Nicht abgedeckt sind unter anderem Schäden an Motoren und Getrieben, Schäden durch den Einsatz erkennbar reparaturbedürftiger Teile oder durch allmähliche Einwirkung. Dieser Schutz ergänzt die Vollkasko.
Häufige Fragen
Was zählt als Betriebsschaden am Fahrzeug?
Ein Betriebsschaden ist ein Schaden, der unmittelbar durch einen Bedienungsfehler oder durch die Ladung verursacht wird – etwa das Betanken mit dem falschen Kraftstoff oder Ladung, die bei einer Kurve verrutscht und das Fahrzeuginnere beschädigt. Der bloße Verlust der Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs oder seiner Bestandteile gilt dagegen nicht als Betriebsschaden.
Sind Schäden am Motor oder Getriebe mitversichert?
Nein. Für Schäden an Motoren und Getrieben, einschließlich Gelenk- und Antriebswellen sowie Differentialen und Vorgelegen, besteht kein Versicherungsschutz.
Worin unterscheidet sich ein Bruchschaden von einem Bremsschaden?
Ein Bruchschaden ist ein Bruch, der unmittelbar auf Materialfehler oder Überbeanspruchung zurückgeht, etwa ein brechender Fahrradträger oder eine brechende Radaufhängung. Ein Bremsschaden dagegen entsteht unmittelbar durch das Abbremsen, zum Beispiel beschädigte Reifen nach einer Vollbremsung.
Sind Schäden durch geplatzte Reifen über diese Deckung abgedeckt?
Nein, diese sind bereits anderweitig versichert. Der Schutz für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden ergänzt die Vollkasko; Schäden durch geplatzte Reifen oder Gespannschäden fallen bereits unter den anderweitigen Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026