Die Vollkasko der Neodigital Kfz-Versicherung leistet bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs und umfasst dabei alle Teilkasko-Ereignisse sowie Unfall, Vandalismus, Schäden beim Transport auf einem Schiff und Schäden am Antriebs-Akku bei Elektro- und Hybridfahrzeugen. Ein Unfall ist ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, etwa bei Fahrfehler, Aquaplaning oder einem Hackerangriff auf die Fahrzeugsoftware, wobei Verschleiß und Alterung des Akkus nicht versichert sind.
In der Vollkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch die nachfolgenden Schadenereignisse. Dies gilt auch für mitversicherte Sachen unter den dort genannten zusätzlichen Voraussetzungen.
Schadenereignisse der Teilkasko
Alles, was in der Teilkasko versichert ist, ist auch in der Vollkasko versichert.
Unfall
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Mögliche Ursachen eines Unfalls, etwa einer Fahrzeugkollision, können beispielsweise sein:
- Ihnen unterläuft ein Fahrfehler.
- Wetterereignisse wie Aquaplaning, Blitzeis oder Nebel.
- Sensoren Ihres Fahrzeugs versagen.
- Ein Hacker verändert die Software Ihres Fahrzeugs.
In folgenden Fällen liegt beispielsweise kein Unfallschaden vor:
- Die Ladung verrutscht allein deshalb, weil der Fahrer das Fahrzeug bremst, und verursacht einen Schaden am Fahrzeug.
- Ein Bedienungsfehler des Fahrers ist alleinige Ursache eines Schadens am Fahrzeug.
Zusätzlicher Versicherungsschutz
- Bei Gespannen gilt: In der Versicherung des ziehenden Fahrzeugs sind gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen mitversichert (z. B. Rangierschäden, Schäden beim An-/Abhängen, Schlingerschäden). Voraussetzung: Sie sind Eigentümer des gezogenen Fahrzeugs.
- Für Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist.
Vandalismus
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Beispiel: Ein Unbefugter manipuliert böswillig die Software Ihres Fahrzeugs, um die Fahrzeugfunktion zu stören (= Hackerangriff).
Transport auf einem Schiff
Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einem Schiff dadurch entstehen, dass
- das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder
- das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs beschädigt oder über Bord gespült wird oder
- das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Passagiere, das Schiff oder die Ladung zu retten.
Schäden am Antriebs-Akku
Versichert sind zusätzlich Schäden am Antriebs-Akku (Hochvoltbatterie-System) bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis zu 20.000 €. Aber: Kapazität und Leistung des Akkus sinken technisch bedingt über die Nutzungsdauer. Verschleiß und Alterung sind kein versichertes Schadenereignis.
Was bedeutet das konkret?
Die Vollkasko schützt das Fahrzeug bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust und schließt alle Ereignisse der Teilkasko mit ein. Zusätzlich abgedeckt sind Unfälle, also plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignisse, sowie Vandalismus durch unbefugte Personen und bestimmte Schäden beim Transport auf einem Schiff. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sind auch Schäden am Antriebs-Akku bis zu 20.000 € mitversichert, allerdings nicht der normale Verschleiß und die Alterung.
Häufige Fragen
Sind Teilkasko-Schäden auch in der Vollkasko abgedeckt?
Ja, alles was in der Teilkasko versichert ist, ist auch in der Vollkasko versichert.
Zählt ein Hackerangriff auf die Fahrzeugsoftware zu den versicherten Ereignissen?
Ja. Verändert ein Hacker die Software des Fahrzeugs, kann dies als Unfallursache gelten. Manipuliert ein Unbefugter böswillig die Software, um die Fahrzeugfunktion zu stören, ist dies zudem als Vandalismus versichert.
Bis zu welcher Höhe sind Schäden am Antriebs-Akku bei Elektro- und Hybridfahrzeugen versichert?
Schäden am Antriebs-Akku (Hochvoltbatterie-System) sind bis zu 20.000 € versichert. Verschleiß und Alterung des Akkus sind jedoch kein versichertes Schadenereignis.
Wann liegt kein Unfallschaden vor?
Kein Unfallschaden liegt beispielsweise vor, wenn die Ladung allein durch das Bremsen des Fahrers verrutscht und einen Schaden verursacht, oder wenn ein Bedienungsfehler des Fahrers die alleinige Ursache des Schadens ist.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026