Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital besteht kein Versicherungsschutz für vorsätzlich herbeigeführte Schäden, für Schäden bei genehmigten Rennen mit Höchstgeschwindigkeit samt Übungsfahrten, für Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen und Cyberkrieg sowie für Schäden durch Kernenergie. Bei grober Fahrlässigkeit wird geleistet, doch bei Alkohol- oder Rauschmittelkonsum und bei ermöglichter Entwendung kürzt der Versicherer die Leistung entsprechend dem Verschulden.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
- Schäden bei der Beteiligung
- an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt
- an Übungsfahrten zu diesen Rennen
- Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und durch innere Unruhen. Dabei spielt es keine Rolle, ob zusätzlich weitere Schadenursachen mitwirken. „Krieg" schließt auch rein digital geführte Kriege ein (Cyberkrieg). Aber: Spätschäden vergangener Kriege, die an versicherten Sachen entstehen, bleiben versichert. Beispiel: Ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg explodiert und beschädigt Ihr Fahrzeug.
- Schäden durch Kernenergie
Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgendem Fall:
- Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbei.
- Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder der mitversicherten Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Schäden sind vom Versicherungsschutz komplett ausgeschlossen: Dazu zählen vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden bei Rennen um Höchstgeschwindigkeit und deren Übungsfahrten, Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen und Cyberkrieg sowie Schäden durch Kernenergie. Spätschäden aus früheren Kriegen an versicherten Sachen bleiben allerdings versichert. Bei grober Fahrlässigkeit wird grundsätzlich geleistet; wer den Schaden jedoch unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss verursacht oder die Entwendung ermöglicht, muss mit einer Kürzung der Leistung entsprechend dem eigenen Verschulden rechnen.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden absichtlich verursache?
Nein. Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Versicherungsschutz.
Sind Schäden durch Krieg oder Cyberkrieg abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und innere Unruhen sind ausgeschlossen, ebenso rein digital geführte Kriege (Cyberkrieg). Ausgenommen bleiben jedoch Spätschäden vergangener Kriege an versicherten Sachen, etwa durch einen explodierenden Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg.
Was passiert bei einem Schaden unter Alkoholeinfluss?
Bei grober Fahrlässigkeit wird zwar geleistet, doch wenn Sie den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbeiführen, kürzt der Versicherer seine Leistung entsprechend Ihrem Verschulden.
Gilt der Schutz bei Kfz-Rennen?
Nein. Schäden bei der Beteiligung an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf eine Höchstgeschwindigkeit ankommt, sowie bei Übungsfahrten zu diesen Rennen sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026