Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen: etwa Verschleiß- und Vorschäden, Folgeschäden wie Wertminderung oder Nutzungsausfall, Kosten für einen Mietwagen sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Auch Schäden durch Rennen, Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie sind nicht gedeckt. Bei grober Fahrlässigkeit wird zwar geleistet, in bestimmten Fällen wie Alkoholkonsum oder ermöglichter Entwendung aber entsprechend dem Verschulden gekürzt.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden
- Vorschäden
- Folgeschäden wie Wertminderung, Verwaltungskosten, Zoll, Nutzungsausfall
- Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
- Schäden bei der Beteiligung an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sowie an Übungsfahrten zu diesen Rennen
- Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und durch innere Unruhen. Dabei spielt es keine Rolle, ob zusätzlich weitere Schadenursachen mitwirken. „Krieg" schließt auch rein digital geführte Kriege ein (Cyberkrieg). Aber: Spätschäden vergangener Kriege, die an versicherten Sachen entstehen, bleiben versichert. Beispiel: Ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg explodiert und beschädigt Ihr Fahrzeug.
- Schäden durch Kernenergie
Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgenden Fällen:
- Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbei.
- Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder der mitversicherten Sachen.
Besteht nach den Bedingungen der Kasko oder des Schutzbriefs mehrfacher Versicherungsschutz für das Fahrzeug oder für seine Teile? Dann können Sie die Leistung nur einmal verlangen. Wir leisten nach den für Sie günstigeren Bedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Schäden sind grundsätzlich nicht versichert, etwa Verschleiß, Vorschäden, Folgeschäden wie Wertminderung oder Nutzungsausfall, Mietwagenkosten sowie vorsätzlich verursachte Schäden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch Rennen, Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie, wobei Spätschäden aus vergangenen Kriegen versichert bleiben. Bei grober Fahrlässigkeit wird geleistet, jedoch wird die Leistung bei Alkohol- oder Rauschmittelkonsum sowie bei ermöglichter Entwendung entsprechend dem Verschulden gekürzt. Besteht mehrfacher Versicherungsschutz, kann die Leistung nur einmal verlangt werden.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
Ja, es wird auch dann geleistet, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. In bestimmten Fällen wird die Leistung jedoch entsprechend dem Verschulden gekürzt – etwa bei Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln oder wenn die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht wird.
Sind Schäden durch Krieg vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ja, Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und innere Unruhen sind ausgeschlossen, ebenso rein digital geführte Kriege (Cyberkrieg). Ausgenommen bleiben jedoch Spätschäden vergangener Kriege an versicherten Sachen, zum Beispiel wenn ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg explodiert und das Fahrzeug beschädigt.
Werden die Kosten für einen Mietwagen übernommen?
Nein, Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch Folgeschäden wie Nutzungsausfall werden nicht ersetzt.
Was gilt, wenn für das Fahrzeug mehrfacher Versicherungsschutz besteht?
Besteht nach den Bedingungen der Kasko oder des Schutzbriefs mehrfacher Versicherungsschutz, kann die Leistung nur einmal verlangt werden. Geleistet wird nach den für Sie günstigeren Bedingungen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026