Wer sein Fahrzeug least oder über einen Kredit finanziert, sichert mit der GAP-Versicherung von Neodigital in der Kfz-Vollkaskoversicherung die Lücke zwischen dem Restbetrag aus dem Leasing- oder Darlehensvertrag und dem Wiederbeschaffungswert ab. Der Baustein greift nur, wenn er im Versicherungsschein genannt ist, gilt nicht für Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge und zahlt erst nach vollständiger Regulierung durch die Kasko- oder gegnerische Haftpflichtversicherung.
Der Baustein GAP-Versicherung ist nur dann vereinbart, wenn er ausdrücklich im Versicherungsschein genannt ist.
Was ist die GAP-Versicherung und was zahlen wir zur GAP-Versicherung?
In Erweiterung der Regelungen zur Vollkaskoversicherung und in Verbindung mit einer vereinbarten Vollkaskoversicherung ist die GAP-Versicherung für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge versichert. Ausgenommen sind Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge.
Bei Leasingfahrzeugen ist versichert bzw. erstatten wir die Differenz zwischen dem Leasing-Restbetrag, der sich am Schadentag aus dem Leasingvertrag errechnet, und dem Wiederbeschaffungswert. Voraussetzung ist, dass der Leasinggeber eine entsprechende Nachforderung schriftlich geltend macht. Der Leasing-Restbetrag ist die Summe aus:
- den ausstehenden abgezinsten Leasing-Raten,
- der anteiligen Restrate,
- dem abgezinsten Leasing-Restwert und
- der noch nicht verbrauchten Mietvorauszahlung.
Bei kreditfinanzierten Fahrzeugen ist versichert bzw. erstatten wir die Differenz zwischen dem abgezinsten Darlehensrestbetrag, der sich am Schadentag aus dem Darlehensvertrag errechnet, und dem Wiederbeschaffungswert. Dieser Darlehensrestbetrag ist an die Bank zu zahlen bei:
- vorzeitiger schadenbedingter Beendigung des Darlehensvertrags oder
- schadenbedingter Kündigung des Darlehensvertrags.
Der Betrag vermindert sich um den Zinsvorteil, den die Bank durch die vorzeitige Befriedigung des Darlehensvertrags erlangt. Dabei berücksichtigen wir nur den Darlehensteil, der nachweislich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde.
Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des Schadensfalls fällig gewesene, aber nicht gezahlte Raten sowie Verzugszinsen. Weitere Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Reparaturkosten den um den Restwert des Fahrzeugs verminderten Wiederbeschaffungswert übersteigen und das Fahrzeug nicht repariert wird. Die Ersatzleistung ist beschränkt auf für Leasing- und Darlehensverträge marktübliche Zinsen und Laufzeiten.
Wer ist versichert?
Der Schutz der GAP-Versicherung gilt für Sie und – wenn der Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist – auch für diese. Dazu gehört zum Beispiel der Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs.
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen im Schadenfall?
Im Schadenfall haben Sie uns folgende Unterlagen vorzulegen:
- Leasing- bzw. Darlehensvertrag,
- Abrechnung des Leasing- bzw. Darlehensvertrages,
- Berechnung des Ablösewerts bzw. Darlehensrestbetrages,
- Endabrechnung des gegnerischen Haftpflichtversicherers.
Wann zahlen wir zur GAP-Versicherung?
Wir zahlen erst nach vollständiger Regulierung im Rahmen der Kaskoversicherung oder der Haftpflichtversicherung eines Dritten.
Was zahlen wir nicht zur GAP-Versicherung?
Nachforderungen des Leasing- bzw. Darlehensgebers ersetzen wir nicht, wenn sie beruhen auf:
- rückständigen Leasing- bzw. Darlehensraten einschließlich Verzugszinsen,
- Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung,
- Finanzierungs- und Überführungskosten,
- Kosten der An- und Abmeldung,
- Kosten einer Bereitstellung/Abholung oder eventuellen Überführung,
- Kosten einer Restschuldversicherung.
Was zahlen wir als Höchstleistung zur GAP-Versicherung?
Unsere Zahlung der Kaskoversicherung einschließlich der GAP-Versicherung ist auf den Neupreis begrenzt.
Welche Bestimmungen gelten nicht bei einer GAP-Versicherung?
Eine Vereinbarung zur Neupreisentschädigung oder Kaufpreisentschädigung für Leasingfahrzeuge bzw. kreditfinanzierte Fahrzeuge ist nicht möglich.
Was bedeutet das konkret?
Die GAP-Versicherung deckt die Lücke ab, die entsteht, wenn nach einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert Ihres geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugs niedriger ist als der noch offene Betrag aus dem Leasing- oder Darlehensvertrag. Sie gilt nur zusammen mit einer Vollkaskoversicherung und muss im Versicherungsschein genannt sein. Gezahlt wird erst, nachdem die Kasko- oder gegnerische Haftpflichtversicherung vollständig reguliert hat. Bestimmte Kosten wie rückständige Raten, Verzugszinsen oder Überführungskosten sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Für welche Fahrzeuge gilt die GAP-Versicherung?
Sie gilt für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge in Verbindung mit einer vereinbarten Vollkaskoversicherung. Ausgenommen sind Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge. Zudem muss der Baustein ausdrücklich im Versicherungsschein genannt sein.
Ab wann wird die GAP-Leistung ausgezahlt?
Die Zahlung erfolgt erst, nachdem die Kaskoversicherung oder die Haftpflichtversicherung eines Dritten den Schaden vollständig reguliert hat.
Welche Kosten übernimmt die GAP-Versicherung nicht?
Nicht ersetzt werden Nachforderungen aufgrund rückständiger Raten samt Verzugszinsen, Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung, Finanzierungs- und Überführungskosten, Kosten der An- und Abmeldung, Kosten für Bereitstellung, Abholung oder Überführung sowie Kosten einer Restschuldversicherung.
Welche Unterlagen muss ich im Schadenfall einreichen?
Vorzulegen sind der Leasing- bzw. Darlehensvertrag, die Abrechnung dieses Vertrages, die Berechnung des Ablösewerts bzw. Darlehensrestbetrages sowie die Endabrechnung des gegnerischen Haftpflichtversicherers.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024