Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital lässt sich die Telematik-Option auf mehreren Wegen beenden: Eine Kündigung des gesamten Versicherungsvertrags erfasst automatisch auch die Telematik-Option. Zusätzlich kann die Option allein mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sodass der Vertrag ohne die Zusatzbedingungen weiterläuft. Kommt der Versicherungsnehmer seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist auch eine außerordentliche Kündigung der Option möglich.
Eine Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrags gilt immer auch für die Telematik-Option.
Ordentliche Kündigung
Eine Kündigung der Telematik-Option ist auch ohne Kündigung des Versicherungsvertrags möglich. Sie und wir können die Option mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Der Kfz-Versicherungsvertrag wird dann ohne diese Zusatzbedingungen fortgeführt.
Außerordentliche Kündigung
Wir können eine außerordentliche Kündigung der Telematik-Option ohne Kündigung des Versicherungsvertrags aussprechen, wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Kfz-Versicherungsvertrag kündigt, beendet damit automatisch auch die Telematik-Option. Die Option kann aber auch für sich allein gekündigt werden – sowohl vom Versicherungsnehmer als auch vom Versicherer mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Der Vertrag läuft dann ohne die Telematik-Zusatzbedingungen weiter. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Mitwirkungspflichten, kann der Versicherer die Option außerordentlich kündigen.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Telematik-Option, wenn ich meinen Kfz-Vertrag kündige?
Eine Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrags gilt immer auch für die Telematik-Option. Sie endet also automatisch mit.
Kann ich die Telematik-Option kündigen, ohne den ganzen Vertrag zu beenden?
Ja. Die Telematik-Option kann auch ohne Kündigung des Versicherungsvertrags gekündigt werden. Sie und der Versicherer können die Option mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen; der Kfz-Versicherungsvertrag wird dann ohne diese Zusatzbedingungen fortgeführt.
Wann darf der Versicherer die Telematik-Option außerordentlich kündigen?
Der Versicherer kann die Telematik-Option ohne Kündigung des Versicherungsvertrags außerordentlich kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024