Bei der Neodigital Kfz-Versicherung profitieren Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Verbesserungen: Werden die vereinbarten Bedingungen zum Vorteil geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag. Ist mit der Leistungserweiterung ein Mehrbeitrag verbunden, darf der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen – sofort oder zu einem selbst bestimmten Zeitpunkt.
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag. Dies betrifft die Bedingungen im Teil A der AKB sowie die Besonderen Bedingungen und Klauseln, die sich ausschließlich auf den Teil A der AKB beziehen.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer die Bedingungen zugunsten des Versicherungsnehmers, gelten diese Verbesserungen ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für den laufenden Vertrag. Kostet die Erweiterung mehr Beitrag, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen – entweder sofort oder zu einem selbst gewählten Zeitpunkt. Über neue Leistungen oder Erweiterungen wird der Versicherungsnehmer rechtzeitig zur Hauptfälligkeit informiert.
Häufige Fragen
Bekomme ich als Bestandskunde automatisch bessere Bedingungen?
Ja. Werden die vereinbarten Bedingungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Was kann ich tun, wenn die Leistungserweiterung einen höheren Beitrag kostet?
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen – mit sofortiger Wirkung oder zu einem von ihm selbst bestimmten Zeitpunkt.
Erfahre ich rechtzeitig von neuen Leistungen?
Ja. Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024